Remscheid, Solingen und Wuppertal haben jeweils den Anschluss und Benutzungszwang im Abfall- und Abwasserbereich gemäß den gesetzlichen Vorgaben in ihren städtischen Satzungen geregelt (Abfallsatzungen Remscheid, Solingen, Wuppertal, Entwässerungssatzungen Remscheid, Solingen, Wuppertal). In den einschlägigen Gebührensatzungen werden dann auch die Gebühren bestimmt.
In Remscheid sind für die Entsorgung die Remscheider Entsorgungsbetriebe, in Solingen die Solinger Entsorgungsbetriebe und in Wuppertal die Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbH bzw. für Abwasser die Wuppertaler Stadtwerke GmbH zuständig.
Die Beseitigung der Abfälle bzw. die Abwasserreinigung haben die Kommunen schließlich Dritten übertragen.
Im Abfallbereich sind für die thermische Entsorgung der Abfälle von Remscheid und Wuppertal die Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbH. In Solingen sind die Entsorgungsbetriebe zuständig.
Die Abwasserreinigung betreibt schließlich der Wupperverband.
Festzuhalten bleibt also:
Jede Stadt betreibt den Transport des Abfalls über die Eingebetriebe bzw. über eine Beteiligungsgesellschaft (Wuppertal AWG) und die Abwasserentsorgung ebenfalls über die Eigenbetriebe bzw. eine Beteiligungsgesellschaft (Wuppertaler Stadtwerke GmbH).
Bei der thermischen Entsorgung kooperieren Wuppertal und Remscheid.
Die Abwasserreinigung besorgt der Wupperverband für die Verbandsmitglieder Remscheid, Solingen und Wuppertal.
Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie!