Forum Kommunalrecht

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Interkommunale Zusammenarbeit – Kooperationsformen zu Zeiten knapper Kassen

Kommunen haben verschiedene Möglichkeiten ihr Serviceangebot in diversen Kooperationsformen effizienter zu gestalten. Schon seit dem 18. Jahrhundert erkannten dies die Städte und Gemeinden.

Der zuständige Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen stellt daher einige Kooperationsformen in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (im Folgenden: GkG) zur Auswahl:

- Gründung von Arbeitsgemeinschaften, §§ 2 ff. GkG,

- Bildung von Zweckverbänden, §§ 4 ff. GkG,

- Bildung gemeinsamer Kommunalunternehmen, §§ 27 ff. GKG,

- Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, §§ 23 ff. GkG.

Die am häufigsten praktizierte Zusammenarbeit lag in den Bereichen der Tourismusförderung, des Regionalmarketings, der Wasser- und Abwasserversorgung, der Informationstechnologie und der Volkshochschulen.

Im Gegensatz zu Remscheid haben Wuppertal und Solingen beispielsweise die Leitstelle der Feuerwehr und die Volkshochschule zusammengelegt.

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Ein Kommentar zu “Interkommunale Zusammenarbeit – Kooperationsformen zu Zeiten knapper Kassen”

  1. Urteil des EUGH zur kommunalen Zusammenarbeit | Forum Kommunalrecht

    [...] Zu Formen der kommunalen Zusammenarbeit vgl. hier auch den Artikel “Interkommunale Zusammenarbeit – Kooperationsformen zu Zeiten knapper Kassen“ [...]



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