Die Städte und Gemeinden sind „Schulträger“ und damit für die „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig. Das Bundesland trägt die Verantwortung für die „inneren Schulangelegenheiten“.
Zu den „äußeren Schulangelegenheiten“, um die sich die Städte und Gemeinden zu sorgen haben, gehören:
– Errichtung der Schulen (Errichtung der Gebäude),
– Unterhaltung der Schulen (Beschaffung der Geräte, Materialien, Hilfsdienste und des Hilfspersonals.
Zu den „inneren Schulangelegenheiten“ des Bundeslandes gehören:
– Bildungsziele, Lehrpläne, Unterrichtsgestaltung,
– Anstellung der Lehrer.
Die Teilung der Funktionen spiegelt sich in der Schulfinanzierung wider. Die Städte und Gemeinden tragen die Kosten des Schulbetriebs (Bau und Betrieb der Schulgebäude, Lernmittel, Hauspersonal, besondere Betreuung, Schülertransport, …). Die Länder tragen die Gehälter der Lehrer.
Zum Rahmen der Finanzierung der „äußeren Schulangelegenheiten“ in NRW:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW sieht Zuweisungen des Landes an die Kommunen auch für die Belastungen als Schulträger vor. Der sog. „Schüleransatz“ ist einer von drei bzw. zwei Nebenansätzen des Gesamtansatzes zur Ermittlung des fiktiven Bedarfs im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Kreise. Der Schüleransatz berücksichtigt die Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger, die über den Hauptansatz nicht erfasst werden. Ca. 6.300.000.000 € (6,3 Mrd. €) werden in NRW als „freie Schlüsselzuweisungen“ an die Gemeinden vergeben. Hinzu kommt u. a. die sog. „Schulpauschale“ von ca. 540.000.000 € (540 Mio. €).
Zum Rahmen der Finanzierung in Remscheid:
Als Schlüsselzuweisungen werden im Haushaltsplan 2008 in Remscheid 22.000.000 € (22 Mio. €) genannt. Weiterhin ist auch noch die Rede von Zuweisungen im Rahmen der sog. „Schulpauschale“ in Höhe von 3.800.000 € (3,8 Mio. €).
Zum Rahmen der Finanzierung in Wuppertal:
In dem Doppelhaushalt 2008 / 2009 von Wuppertal ist die Rede von Schlüsselzuweisungen des Landes für das Jahr 2008 in Höhe von 177,4 Mio. €. Es wird „ein Ansatz von 177,4 Mio. € angenommen.“ Die „Bildungspauschale“ wird mit 5,46 Mio. € benannt.