Die nachfolgend beschriebenen Wahlsysteme stellen Organsiationsverfahren im Rahmen der Verhältniswahl dar. Eine möglichst gleichmäßige Umsetzung der Wählerstimmen ist beabsichtigt.
I. Hare-Niemeyer-Verfahren
Das Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet die Sitzverteilung wie folgt:
Zunächst wird die Gesamtzahl der Stimmen, die auf einen Wahlvorschlag (Liste) entfällt, mit der Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze multipliziert und das Ergebnis danach durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen dividiert. Auf diese Weise erhält man auf jeden Wahlvorschlag eine auf ihn entfallende Quote. Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Die noch verbleibenden Sitze werden den Wahlvorschlägen nach der Höhe der Zahlenbruchteile (höchste Zahl hinter dem Komma) ihrer Quote zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los.
Beispiel:
Bei der Gemeinderatswahl sind 20 Sitze zu besetzen. Es bestehen vier Wahllisten. Auf Liste A entfallen 2400, auf Liste B 1500, auf Liste C 600 und Liste D 300 Stimmen.
Gesamtsitzzahl (20) x Stimmenzahl für Wahlvorschlag (2400, 1500, 600 und 300)
Gesamtstimmenzahl (4800)
Liste A erhält so 10 Sitze,
Liste B 6,25 (bzw. 6 oder 7 je nach Losentscheidung)
Liste C 2,5 (bzw. 3 Sitze, da die höchste Zahl hinter dem Komma aufgerundet wird)
und Liste C 1,25 (bzw. 6 oder 7 je nach Losentscheidung)
II. D´Hondt`sche Verfahren
Das d´Hondt`sche Verfahren berechnet die Zahl der Sitze wie folgt:
Die auf die Wahlvorschlagslisten entfallenden Stimmen werden der Reihe nach durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. geteilt. Nach der Reihenfolge der sich aufgrund dieser Teilung ergebenden Zahlen erfolgt die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Vorschlagslisten. Die Sitze werden jeweils der Liste zugeordnet, für die sich nach diesem Teilungsverfahren die höchste Zahl ergibt.
Beispiel (nach dem obigen Zahlenbeispiel):
Divisor | Liste A | Sitzfolge | Liste B | Sitzfolge | Liste C | Sitzfolge | Liste D | Sitzfolge |
1 | 2400 | 1 | 1500 | 2 | 600 | 6 | 300 | 13 |
2 | 1200 | 3 | 750 | 5 | 300 | 14 | 150 | |
3 | 800 | 4 | 500 | 8 | 200 | |||
4 | 600 | 7 | 375 | 11 | ||||
5 | 480 | 9 | 300 | 15 | ||||
6 | 400 | 10 | 250 | 18 | ||||
7 | 342 | 12 | 214 | |||||
8 | 300 | 16 | ||||||
9 | 267 | 17 | ||||||
10 | 240 | 19 | ||||||
11 | 218 | 20 |
Die Berechnung nach d`Hont führt – dies wird oben erkennbar – tendenziell zu einer Begünstigung der großen Parteien (Liste A erhält mit der Hälfte der abgegebenen Stimmen mehr als die Hälfte der Sitze).
III. Das Sainte-Lague-Verfahren
Das Verfahren nach Saint-Lague ist dem Verfahren nach d`Hondt sehr ähnlich. Die Stimmenzahlen werden allerdings nicht durch 1, 2, 3, …, sondern durch 1, 3, 5, 7 … geteilt. Dadurch tritt die Verzerrung zugunsten größerer Parteien nicht auf.
Beispiel (nach dem obigen Zahlenbeispiel):
Divisor | Liste A | Sitzfolge | Liste B | Sitzfolge | Liste C | Sitzfolge | Liste D | Sitzfolge |
1 | 2400 | 1 | 1500 | 2 | 600 | 4 | 300 | 8 |
3 | 800 | 3 | 500 | 5 | 200 | 13 | 100 | |
5 | 480 | 6 | 300 | 9 | 120 | 20 | ||
7 | 342 | 7 | 214 | 12 | ||||
9 | 267 | 10 | 167 | 15 | ||||
11 | 218 | 11 | 136 | 18 | ||||
13 | 185 | 14 | 115 | 20 | ||||
15 | 160 | 16 | 100 | |||||
17 | 141 | 17 | ||||||
19 | 126 | 19 | ||||||
21 | 114 |
Zebramungo meint
Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es ein offizielles Mitteilungsblatt, das aber privatwirtschaftlich betrieben wird. Dort haben die „großen“ Parteien ein Veröffentlichungsrecht von 3000 Zeichen pro Woche. Uns als OV DieLinke. wurde dieses Recht verweigert, mit der Begründung, dass wir zwar in den rat gewählt wurden, aber nicht 5% erreicht hätten – tatsächlich liegen wir knapp darunter. Der Verlag hat diese Hürde erst nach den Ergebnissen der Kommunalwahl willkürlich so fest gelegt. Müssen wir dies Benachteiligung hinnehmen?
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Zebramungo,
zunächst auch hier „Dank für die Anfrage“.
Bitte entschuldigen Sie, wenn ich nur kurz antworte und auf Ausführungen hier im Forum unter
https://anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/
verweise.
Zunächst bin ich der Auffassung, dass die Fraktionen, Gruppen und ggf. auch einzelne, nicht fraktions- oder gruppenangehörige Ratsmitglieder zumindest anteilig mit Haushalts- und Sachmitteln zu bedenken sind. Daraus würde dann nach einer ersten „groben Einschätzung“ zumindest folgen, dass Sie ebenfalls einen gewissen Raum für Ihre Arbeit in dem Mitteilungsblatt erhalten müssten. Aber – wie gesagt – dies ist eine erste, „grobe Einschätzung“.
Grüße
Sönke Nippel