Dies passt zwar nicht ganz zum Thema „Kommunalrecht“, aber: Aus gegebenem Anlass mache ich auch an dieser Stelle auf ein Ärgernis aufmerksam, welches schon einige Mandanten zu Anwälten getrieben hat:
Betreiber von Internetplattformen bieten einen „Softwaredownload“ von an sich kostenloser Software an und „verschleiern“ bei einem erforderlichen Anmeldevorgang, dass nunmehr das Herunterladen kostenpflichtig sein soll. Danach werden unverschämte Rechnungen aufgemacht und Kostenerstattungsansprüche „herausgeschunden“.
Ich würde gerne dabei mitwirken, den Betreibern derartiger Seiten das Handwerk zu legen. Vergleiche hierzu meinen Bericht unter:
p. s.: Im Nachgang auch noch ein weiterer Artikel zum Thema – ich wurde auf einige Urteile aufmerksam gemacht:
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