Führende Vertreter von Koalition und SPD sowie die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf die Grundzüge einer Neuregelung zu den Jobcentern (ARGEn) geeinigt. Es soll eine Grundgesetzänderung erfolgen. Deshalb heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer „kleinen Anfrage“ einiger Abgeordneter:
„Für die gesetzliche Regelung der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales in Form der Arbeitsentwürfe eines Gesetzes zur Einführung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und eines Gesetzes zur Verstetigung der kommunalen Option einen Vorschlag unterbreitet, der eine Gestaltung im Rahmen der bestehenden staatlichen Ordnung, also ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Verschiebungen der Finanzierungslasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorsah. Zu diesen Arbeitsentwürfen wurde die Befassung der Bundesressorts eingeleitet. Die weitaus meisten Fragen zu den Entwürfen könnte die Bundesregierung erst nach Abschluss der Ressortabstimmung umfassend beantworten. Die Abstimmung zu den Arbeitsentwürfen wird derzeit allerdings nicht weiterverfolgt. Vielmehr werden Gespräche geführt, die zum Ziel haben, eine Grundgesetzänderung als Basis für die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorzuschlagen.“
Es bleibt also festzuhalten:
… zunächst wurde ein Vorschlag unterbreitet, der eine Gestaltung im Rahmen der bestehenden staatlichen Ordnung … vorsah … … Die Abstimmung z den Arbeitsentwürfen wird derzeit aber nicht weiterverfolgt. Vielmehr werden Gespräche geführt, die zum Ziel haben, eine Grundgesetzänderung als Basis für die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorzuschlagen.
Dies scheint zunächst sinnvoll zu sein.
Wie die Grundgesetzänderung lauten soll, dazu lässt sich bisher im Internet kein Lösungsansatz finden. Für Hinweise bei einer Änderung der Lage wäre ich dankbar.
(Die kleine Anfrage nebst der Antwort der Bundesregierung vom 22. März 2010 ist im Internetauftritt des Bundestages zu finden:
Link: kleine Anfrage)
vgl. zu Themen rund um das Jobcenter auch den Artikel „Jobcenter – gesetzliche Grundlagen“ unter www.rechtsanwalt-und-sozialrecht.de.
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