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	Kommentare zu: Noch einmal zum sachkundigen Bürger und zu Rechten der Fraktionen	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Villiper		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-201</link>

		<dc:creator><![CDATA[Villiper]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 05:17:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-201</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-194&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Guten Tag Herr Nippel,

mich würde sehr interessieren, ob Sie dazu neue Erkenntnisse haben, denn in unserer Fraktion gibt es jemanden, der die sachkundigen Bürger von allen Abstimmungen ausklammern will und begründet das mit einer Kommentierung zur GO von Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch führt zu § 56 GO auf den Seiten 4 ff :

‚Nur Ratsmitglieder und Mitglieder einer Bezirksvertretung können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, nicht aber Ausschussmitglieder. Sachkundige Bürger oder sachkundige Einwohner können somit nicht Mitglied einer Fraktion werden. Ebenso sind Fraktionsbildungen in Ausschüssen ausgeschlossen. Ungeachtet der Tatsache, dass sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner nicht zu den Fraktionsmitgliedern zählen, steht es der Fraktion frei, zu ihren Sitzungen „Gäste“ einzuladen. Diesen Gästen steht zwar grundsätzlich das Rederecht, nicht jedoch das Stimmrecht als echtes Mitgliedschaftsrecht in der Fraktion zu. …‘

Die ganz große Mehrheit der &quot;Gesamtfraktion&quot; möchte das anders haben und selbst unsere (Muster-)Geschäftsordnung definiert Kernfraktion = Ratsmitglieder und Fraktion (inkl. Sachk. Bürger).

1000 Dank im voraus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-194">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Guten Tag Herr Nippel,</p>
<p>mich würde sehr interessieren, ob Sie dazu neue Erkenntnisse haben, denn in unserer Fraktion gibt es jemanden, der die sachkundigen Bürger von allen Abstimmungen ausklammern will und begründet das mit einer Kommentierung zur GO von Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch führt zu § 56 GO auf den Seiten 4 ff :</p>
<p>‚Nur Ratsmitglieder und Mitglieder einer Bezirksvertretung können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, nicht aber Ausschussmitglieder. Sachkundige Bürger oder sachkundige Einwohner können somit nicht Mitglied einer Fraktion werden. Ebenso sind Fraktionsbildungen in Ausschüssen ausgeschlossen. Ungeachtet der Tatsache, dass sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner nicht zu den Fraktionsmitgliedern zählen, steht es der Fraktion frei, zu ihren Sitzungen „Gäste“ einzuladen. Diesen Gästen steht zwar grundsätzlich das Rederecht, nicht jedoch das Stimmrecht als echtes Mitgliedschaftsrecht in der Fraktion zu. …‘</p>
<p>Die ganz große Mehrheit der &#8222;Gesamtfraktion&#8220; möchte das anders haben und selbst unsere (Muster-)Geschäftsordnung definiert Kernfraktion = Ratsmitglieder und Fraktion (inkl. Sachk. Bürger).</p>
<p>1000 Dank im voraus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-200</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 14:28:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-199&quot;&gt;Frank Kemper&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Kemper - bitte geben Sie mir noch ein wenig Zeit für eine Antwort!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-199">Frank Kemper</a>.</p>
<p>Hallo Herr Kemper &#8211; bitte geben Sie mir noch ein wenig Zeit für eine Antwort!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Frank Kemper		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-199</link>

		<dc:creator><![CDATA[Frank Kemper]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 13:23:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-199</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

als einzelnes Gemeinderatsmitglied für die Linke gehöre ich keiner Fraktion an. Demnach kann ich keine sachkundigen Bürger benennen. Dies führt dazu das ich mich nicht vertreten lassen kann.

Unsere Gruppe im Kreistag besteht aus zwei Mitgliedern, ist damit auch keine Fraktion. Nach Prüfung durch das Innenministerium NRW wurde jedoch entschieden das sehr wohl sachkundige Bürger entsendet werden dürfen. 

Dies wurde damit begründet das beide Kreistagsmitglieder in 5, bzw. Ausschüssen vertreten sind und alleine von der Anzahl her ein Stellvertreter notwendig sei.

Nun die Frage, könnte ich über diesen Weg auch einen Stellvertreter im Gemeinderat benennen?

Schon vorab vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen
Frank Kemper, Gemeindevertreter Ruppichteroth]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>als einzelnes Gemeinderatsmitglied für die Linke gehöre ich keiner Fraktion an. Demnach kann ich keine sachkundigen Bürger benennen. Dies führt dazu das ich mich nicht vertreten lassen kann.</p>
<p>Unsere Gruppe im Kreistag besteht aus zwei Mitgliedern, ist damit auch keine Fraktion. Nach Prüfung durch das Innenministerium NRW wurde jedoch entschieden das sehr wohl sachkundige Bürger entsendet werden dürfen. </p>
<p>Dies wurde damit begründet das beide Kreistagsmitglieder in 5, bzw. Ausschüssen vertreten sind und alleine von der Anzahl her ein Stellvertreter notwendig sei.</p>
<p>Nun die Frage, könnte ich über diesen Weg auch einen Stellvertreter im Gemeinderat benennen?</p>
<p>Schon vorab vielen Dank und</p>
<p>mit freundlichen Grüßen<br>
Frank Kemper, Gemeindevertreter Ruppichteroth</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: rainer10		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-198</link>

		<dc:creator><![CDATA[rainer10]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Dec 2010 22:26:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-198</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-195&quot;&gt;Nickname&lt;/a&gt;.

Es geht ja offensichtlich um die Frage, wie viel stellvertretende sachkundige Bürger benannt werden könne. Nach meiner Kenntnis muss das die Hauptstzung der Kommune regeln. Wenn ich die Gemeindeordnung NRW richtig interpretiere kann jede Fraktion theoretisch für jeden sachkundigen Bürger auch fünf stellvertretende sachkundige Bürger nominieren. Diese würden dann alle die entsprechenden Aufwandsentschädigungen für Fraktionssitzungen bekommen.

Rainer 10]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-195">Nickname</a>.</p>
<p>Es geht ja offensichtlich um die Frage, wie viel stellvertretende sachkundige Bürger benannt werden könne. Nach meiner Kenntnis muss das die Hauptstzung der Kommune regeln. Wenn ich die Gemeindeordnung NRW richtig interpretiere kann jede Fraktion theoretisch für jeden sachkundigen Bürger auch fünf stellvertretende sachkundige Bürger nominieren. Diese würden dann alle die entsprechenden Aufwandsentschädigungen für Fraktionssitzungen bekommen.</p>
<p>Rainer 10</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: sachkundiger Bürger		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-197</link>

		<dc:creator><![CDATA[sachkundiger Bürger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 13:46:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-197</guid>

					<description><![CDATA[Dass sachkundige Bürger in einer Partei sein sollten, ist mir klar, aber müssen Sie auch in einer Partei sein - vorwiegend in der, die ihn beruft?
Ist es richtig, dass nur solche Personen als sachkundige Bürger gewählt werden können, die auf der Reserveliste stehen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass sachkundige Bürger in einer Partei sein sollten, ist mir klar, aber müssen Sie auch in einer Partei sein &#8211; vorwiegend in der, die ihn beruft?<br>
Ist es richtig, dass nur solche Personen als sachkundige Bürger gewählt werden können, die auf der Reserveliste stehen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-196</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 07:43:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-196</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-195&quot;&gt;Nickname&lt;/a&gt;.

Hallo Nickname,

zunächst die &quot;gesetzliche Regelung&quot;:

§ 58 Abs. 3 S. 3 GO NRW:

... Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. ....

Bei einem &quot;fünfzehner Ausschuss&quot; also höchstens 7 sachkundige Bürger und 8 Ratsmitglieder. Dadurch wird insgesamt die Anzahl der sachkundigen Bürger begrenzt. Also können theoretisch so viele sachkundige Bürger in Ausschüsse (mit Ausnahme der Pflichtausschüsse) bestellt werden, so dass dann aber die Ausschüsse immer noch mehrheitlich mit Ratsmitgliedern besetzt sind.

Grüße
Sönke Nippel

(oder habe ich die Frage nicht ganz richtig verstanden - haben Sie Regelungen durch Geschäftsordnung oder Hauptsatzung im Hinterkopf? - hier müsste ich vertieft prüfen, ob tatsächlich eine Begrenzung möglich ist, z. B. um ein Ausufern von &quot;Pöstchenbesetzungen&quot; zu vermeiden)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-195">Nickname</a>.</p>
<p>Hallo Nickname,</p>
<p>zunächst die &#8222;gesetzliche Regelung&#8220;:</p>
<p>§ 58 Abs. 3 S. 3 GO NRW:</p>
<p>&#8230; Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. &#8230;.</p>
<p>Bei einem &#8222;fünfzehner Ausschuss&#8220; also höchstens 7 sachkundige Bürger und 8 Ratsmitglieder. Dadurch wird insgesamt die Anzahl der sachkundigen Bürger begrenzt. Also können theoretisch so viele sachkundige Bürger in Ausschüsse (mit Ausnahme der Pflichtausschüsse) bestellt werden, so dass dann aber die Ausschüsse immer noch mehrheitlich mit Ratsmitgliedern besetzt sind.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
<p>(oder habe ich die Frage nicht ganz richtig verstanden &#8211; haben Sie Regelungen durch Geschäftsordnung oder Hauptsatzung im Hinterkopf? &#8211; hier müsste ich vertieft prüfen, ob tatsächlich eine Begrenzung möglich ist, z. B. um ein Ausufern von &#8222;Pöstchenbesetzungen&#8220; zu vermeiden)</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nickname		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-195</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nickname]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 13:00:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-195</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

in welchem Rahmen kann ein Rat eine Begrenzung der Anzahl der sachkundigen Bürger vornehmen (über die gesetzliche Regelung hinaus)? Kann man festlegen, wieviele sBs eine Fraktion maximal benennen darf? Wenn eine Höchstgrenze bestimmbar ist, sind dann auch die Stellvetreter einzubeziehen bzw. zu reglemetieren?

Vielen Dank
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>in welchem Rahmen kann ein Rat eine Begrenzung der Anzahl der sachkundigen Bürger vornehmen (über die gesetzliche Regelung hinaus)? Kann man festlegen, wieviele sBs eine Fraktion maximal benennen darf? Wenn eine Höchstgrenze bestimmbar ist, sind dann auch die Stellvetreter einzubeziehen bzw. zu reglemetieren?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-194</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 18:38:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-194</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-193&quot;&gt;petzschmann&lt;/a&gt;.

Hallo Lieber Leser,

die rechtlichen Bedenken der Fraktion kann ich zunächst ganz gut nachvollziehen - aber: eine Abstimmung innerhalb der Fraktion hat keine direkte Außenwirkung. Inwiefern soll ein Außenstehender dann gegenüber der Fraktion geltend machen können, dass etwas &quot;nicht richtig gelaufen ist&quot;? Oder besteht hier die Befürchtung, dass nicht Dritte, sondern die Fraktionsmitglieder (bzw. die sachkundigen Bürger) Abstimmungsergebnisse angreifen?

Ich mache mich aber noch einmal schlau, inwiefern Regelungen zu einer Abstimmung innerhalb der Fraktion angegriffen werden können, wenn &quot;Dritte&quot; mitstimmen bzw. inwiefern Dritte wirksam in eine Beschlussfindung einbezogen werden können.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-193">petzschmann</a>.</p>
<p>Hallo Lieber Leser,</p>
<p>die rechtlichen Bedenken der Fraktion kann ich zunächst ganz gut nachvollziehen &#8211; aber: eine Abstimmung innerhalb der Fraktion hat keine direkte Außenwirkung. Inwiefern soll ein Außenstehender dann gegenüber der Fraktion geltend machen können, dass etwas &#8222;nicht richtig gelaufen ist&#8220;? Oder besteht hier die Befürchtung, dass nicht Dritte, sondern die Fraktionsmitglieder (bzw. die sachkundigen Bürger) Abstimmungsergebnisse angreifen?</p>
<p>Ich mache mich aber noch einmal schlau, inwiefern Regelungen zu einer Abstimmung innerhalb der Fraktion angegriffen werden können, wenn &#8222;Dritte&#8220; mitstimmen bzw. inwiefern Dritte wirksam in eine Beschlussfindung einbezogen werden können.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: petzschmann		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-193</link>

		<dc:creator><![CDATA[petzschmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Oct 2009 22:35:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-193</guid>

					<description><![CDATA[Sachkundiger Bürger

Welche Rechte hat der sachkundige Bürger in der Fraktion?
Bei uns in der Fraktion wollten wir den Sachverstand der sachkundigen Bürger in die Fraktionsarbeit mit einbeziehen. In unserem Statut/ Geschäftsordnung war das so geregelt, dass die SKB bei Abstimmungen in der Fraktion volles Stimmrecht hatten. Nach §56 GO NRW besteht die Fraktion aber nur aus den Ratsmitgliedern. Nun gibt es aber in unser Fraktion Zweifel, ob diese Vorgehensweise rechtlich einwandfrei ist. Wie können wir ggf. unser Statut/ Geschäftsordnung so gestalten, dass die SKB weiterhin wertgeschätzt und einbezogen werden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sachkundiger Bürger</p>
<p>Welche Rechte hat der sachkundige Bürger in der Fraktion?<br>
Bei uns in der Fraktion wollten wir den Sachverstand der sachkundigen Bürger in die Fraktionsarbeit mit einbeziehen. In unserem Statut/ Geschäftsordnung war das so geregelt, dass die SKB bei Abstimmungen in der Fraktion volles Stimmrecht hatten. Nach §56 GO NRW besteht die Fraktion aber nur aus den Ratsmitgliedern. Nun gibt es aber in unser Fraktion Zweifel, ob diese Vorgehensweise rechtlich einwandfrei ist. Wie können wir ggf. unser Statut/ Geschäftsordnung so gestalten, dass die SKB weiterhin wertgeschätzt und einbezogen werden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: hsp		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zum-sachkundigen-buerger-und-zu-rechten-der-fraktionenf/#comment-192</link>

		<dc:creator><![CDATA[hsp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 13:13:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1853#comment-192</guid>

					<description><![CDATA[Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mir hat sie sehr weiter geholfen, da unsere Stadtpolitiker anscheinend &quot;aus Prinzip&quot; nicht antworten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mir hat sie sehr weiter geholfen, da unsere Stadtpolitiker anscheinend &#8222;aus Prinzip&#8220; nicht antworten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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