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	Kommentare zu: Überwachung der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Mon, 17 Jul 2023 07:59:30 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Brandenburger		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-234</link>

		<dc:creator><![CDATA[Brandenburger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Feb 2011 11:53:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1979#comment-234</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-233&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Ergänzend kann auch folgendes unternommen werden:

1. Die kostengünstigere Variante: Ein entsprechender Antrag beim zuständigen Schiedsamt. Dort erfolgt die Auseinandersetzung persönlich im Rahmen des Nachbarschaftsstreites.

2. Ein Anzeige an die Stadt wegen Verstoßes der oben benannten Satzung. Hierauf muss die Stadt entsprechend reagieren. Das tut sie allerdings im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung. D.h., innerhalb dieses Ermessens kann sie selbst entscheiden, ob sie überhaupt reagieren will. Will sie nicht reagieren, also keinen Verwaltungsakt erlassen, sollten Sie (vor Ort) um Sachstandsmitteilung bitten. Tut sie nichts, bleibt Ihnen nur noch der Weg zu 1, denn eine Verpflichtungsklage vor dem VG hätte hier keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-233">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Ergänzend kann auch folgendes unternommen werden:</p>
<p>1. Die kostengünstigere Variante: Ein entsprechender Antrag beim zuständigen Schiedsamt. Dort erfolgt die Auseinandersetzung persönlich im Rahmen des Nachbarschaftsstreites.</p>
<p>2. Ein Anzeige an die Stadt wegen Verstoßes der oben benannten Satzung. Hierauf muss die Stadt entsprechend reagieren. Das tut sie allerdings im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung. D.h., innerhalb dieses Ermessens kann sie selbst entscheiden, ob sie überhaupt reagieren will. Will sie nicht reagieren, also keinen Verwaltungsakt erlassen, sollten Sie (vor Ort) um Sachstandsmitteilung bitten. Tut sie nichts, bleibt Ihnen nur noch der Weg zu 1, denn eine Verpflichtungsklage vor dem VG hätte hier keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-233</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 14:09:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1979#comment-233</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-232&quot;&gt;Elini&lt;/a&gt;.

Hallo Elini,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort:

Sie sollten hier evtl. einmal in die für Sie gültige Straßenreinigungssatzung blicken. Zumeist wird die Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer übertragen. Zur Reinigung gehört in der Regel auch der &quot;Winterdienst&quot;.

In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (und/oder) -gebührensatzung sind die zu reinigenden Straßen zumeist einzeln benannt. Ist Ihre Straße in Straßenreinigungssatzung und in der Anlage so benannt, dass die Stadt die Reinigung des Straßenkörpers übernehmen muss, dann müsste eigentlich die Stadt den Winterdienst übernehmen. Dafür bezahlen Sie ja auch Gebühren. Allerdings dürfte die Priorität Ihrer Straße - findet hier kein Durchgangsverkehr und nur ein Besucherverkehr für einen Spielplatz statt - sehr gering sein. Folge: ihre Straße wird zuletzt geräumt.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-232">Elini</a>.</p>
<p>Hallo Elini,</p>
<p>bitte entschuldigen Sie die späte Antwort:</p>
<p>Sie sollten hier evtl. einmal in die für Sie gültige Straßenreinigungssatzung blicken. Zumeist wird die Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer übertragen. Zur Reinigung gehört in der Regel auch der &#8222;Winterdienst&#8220;.</p>
<p>In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (und/oder) -gebührensatzung sind die zu reinigenden Straßen zumeist einzeln benannt. Ist Ihre Straße in Straßenreinigungssatzung und in der Anlage so benannt, dass die Stadt die Reinigung des Straßenkörpers übernehmen muss, dann müsste eigentlich die Stadt den Winterdienst übernehmen. Dafür bezahlen Sie ja auch Gebühren. Allerdings dürfte die Priorität Ihrer Straße &#8211; findet hier kein Durchgangsverkehr und nur ein Besucherverkehr für einen Spielplatz statt &#8211; sehr gering sein. Folge: ihre Straße wird zuletzt geräumt.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Elini		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ueberwachung-der-raeum-und-streupflicht-durch-die-gemeinde/#comment-232</link>

		<dc:creator><![CDATA[Elini]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 10:54:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1979#comment-232</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Soenke-Nippel,

mit Interesse habe ich Ihre Seite im Internet gelesen und festgestellt, dass man Ihnen auch Anmerkungen, Fragen und Kommentare zusenden kann. Gerne mache ich hiervon Gebrauch.

Die Sachlage stellt sich bei uns so dar:
Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone am Ende einer stark abschüssigen Straße. Wir räumen vom Ende des Grundstückes einen ausreichend breiten Weg damit Fußgänger die Straße problemlos begehen und wir selbe problemlos befahren können. 
Schon Jahre gibt es Probleme mit dem vor uns wohnenden Nachbarn der - nach einem Nachbarschaftsstreit keine Möglichkeit auslässt uns Schaden zuzufügen - anders als früher nicht mehr von der Grenze seines Grundstückes räumt/streut, sondern nur noch einen schmalen Fußweg in der Mitte der Straße.
Da die Straße wie bereits erwähnt stark abschüssig ist, hat dies zur Folge, dass ein Befahren selbiger große Probleme aufwirft. 
Beim hochfahren drehen die Wagenräder - auch bei langsamster Fahrweise - wenn sie von der gestreuten Fläche auf die ungestreute, glatte Fläche wechseln.
Beim runterfahren rutscht manchmal sogar das stehende Fahrzeug unkontrollierbar weiter.
Die Straße ist nur 3 m breit - was es entgegenkommenden Fußgängern, oder Kindern, die den am Ende der Straße gelegenen Spielplatz aufsuchen, schwer macht eine &quot;Autofreie&quot; Stelle zu finden.

Ein parken der Autos oberhalb unserer Wohnung ist nicht möglich, da uns dann ständig die Reifen zerstochen werden.

Die Stadt wurde von uns mehrfach angeschrieben und aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Vergeblich.

Vielleicht ist dies ja ein Fall, den Sie in Ihre Webseite aufnehmen möchten?

Mit freundlichem Gruß
Elini]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Soenke-Nippel,</p>
<p>mit Interesse habe ich Ihre Seite im Internet gelesen und festgestellt, dass man Ihnen auch Anmerkungen, Fragen und Kommentare zusenden kann. Gerne mache ich hiervon Gebrauch.</p>
<p>Die Sachlage stellt sich bei uns so dar:<br>
Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone am Ende einer stark abschüssigen Straße. Wir räumen vom Ende des Grundstückes einen ausreichend breiten Weg damit Fußgänger die Straße problemlos begehen und wir selbe problemlos befahren können.<br>
Schon Jahre gibt es Probleme mit dem vor uns wohnenden Nachbarn der &#8211; nach einem Nachbarschaftsstreit keine Möglichkeit auslässt uns Schaden zuzufügen &#8211; anders als früher nicht mehr von der Grenze seines Grundstückes räumt/streut, sondern nur noch einen schmalen Fußweg in der Mitte der Straße.<br>
Da die Straße wie bereits erwähnt stark abschüssig ist, hat dies zur Folge, dass ein Befahren selbiger große Probleme aufwirft.<br>
Beim hochfahren drehen die Wagenräder &#8211; auch bei langsamster Fahrweise &#8211; wenn sie von der gestreuten Fläche auf die ungestreute, glatte Fläche wechseln.<br>
Beim runterfahren rutscht manchmal sogar das stehende Fahrzeug unkontrollierbar weiter.<br>
Die Straße ist nur 3 m breit &#8211; was es entgegenkommenden Fußgängern, oder Kindern, die den am Ende der Straße gelegenen Spielplatz aufsuchen, schwer macht eine &#8222;Autofreie&#8220; Stelle zu finden.</p>
<p>Ein parken der Autos oberhalb unserer Wohnung ist nicht möglich, da uns dann ständig die Reifen zerstochen werden.</p>
<p>Die Stadt wurde von uns mehrfach angeschrieben und aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Vergeblich.</p>
<p>Vielleicht ist dies ja ein Fall, den Sie in Ihre Webseite aufnehmen möchten?</p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br>
Elini</p>
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