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	Kommentare zu: Zur Verpflichtung des Bürgermeisters Vorschläge zur Tagesordnung aufzunehmen, § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 24 Jan 2021 13:14:57 +0000</lastBuildDate>
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		Von: Jong üt Elte		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/zur-verpflichtung-des-buergermeisters-vorschlaege-zur-tagesordnung-aufzunehmen-48-abs-1-s-2-go-nrw/#comment-230</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jong üt Elte]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 14:21:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,
Unser Stadtrat hat einfach so entschieden, dass die Hauptschule in Elten geschlossen werden soll, ohne uns -die Bürger- darüber zu informieren. Nun haben wir das aus der Presse erfahren und versucht dieses Aufzuhalten, jedoch ohne Erfolg, weil die Zeit viel zu knapp war. Dann wurde beantragt, dass die Tagesordnung der Ratssitzung mit dem TOP Verhinderung der Schließung der Haupschule aufgenommen wurde. Kurz vor der Ratssitzung jedoch, hat der Bürgermeister die Tagesordnung einfach geändert und zuerst den TOP über die Schließung vor dem TOP der Verhinderung der Schließung gesetzt. Ist dies rechtlich Zulässig?
Welche Möglichkeit außer einem Bürgerbegehren gibt es noch gegen die Entscheidung des Stadtrates Einspruch einzulegen?

Für Ihre Antworten und Anregungen danke ich im voraus.

M.f.G.
Jong üt Elte]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br>
Unser Stadtrat hat einfach so entschieden, dass die Hauptschule in Elten geschlossen werden soll, ohne uns -die Bürger- darüber zu informieren. Nun haben wir das aus der Presse erfahren und versucht dieses Aufzuhalten, jedoch ohne Erfolg, weil die Zeit viel zu knapp war. Dann wurde beantragt, dass die Tagesordnung der Ratssitzung mit dem TOP Verhinderung der Schließung der Haupschule aufgenommen wurde. Kurz vor der Ratssitzung jedoch, hat der Bürgermeister die Tagesordnung einfach geändert und zuerst den TOP über die Schließung vor dem TOP der Verhinderung der Schließung gesetzt. Ist dies rechtlich Zulässig?<br>
Welche Möglichkeit außer einem Bürgerbegehren gibt es noch gegen die Entscheidung des Stadtrates Einspruch einzulegen?</p>
<p>Für Ihre Antworten und Anregungen danke ich im voraus.</p>
<p>M.f.G.<br>
Jong üt Elte</p>
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		<title>
		Von: Heisel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/zur-verpflichtung-des-buergermeisters-vorschlaege-zur-tagesordnung-aufzunehmen-48-abs-1-s-2-go-nrw/#comment-229</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heisel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 13:41:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1974#comment-229</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,
ich habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen. Dabei erinnerte ich mich an eine Ratssitzung, Saarland, vor ca. einem Jahr, bei der der umgekehrte Fall eintrat. Dazu hätte ich gerne Ihre Einschätzung. Die Tagesordung wurde fristgerecht etc. veröffentlicht und ordnungsgemäß eingeladen. Auf der Tagesordnung stand ein TOP, über den schon mehrfach abgestimmt wurde, die Unterlegenen sich aber mit dem Ergebnis offenbar nicht abfinden konnten. Als es dann zur Abstimmung der Tagesordnung kam, wurde dieser Punkt mehrheitlich durch den GR von der TOP genommen. Die Geschäftsordnung gibt hierfür nichts her.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,<br>
ich habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen. Dabei erinnerte ich mich an eine Ratssitzung, Saarland, vor ca. einem Jahr, bei der der umgekehrte Fall eintrat. Dazu hätte ich gerne Ihre Einschätzung. Die Tagesordung wurde fristgerecht etc. veröffentlicht und ordnungsgemäß eingeladen. Auf der Tagesordnung stand ein TOP, über den schon mehrfach abgestimmt wurde, die Unterlegenen sich aber mit dem Ergebnis offenbar nicht abfinden konnten. Als es dann zur Abstimmung der Tagesordnung kam, wurde dieser Punkt mehrheitlich durch den GR von der TOP genommen. Die Geschäftsordnung gibt hierfür nichts her.</p>
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