Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht z. B. in der Abfallversorgung, der Abwasserentsorgung, der Straßenreinigung und der Wasserversorgung sowie auch für Bestattungseinrichtungen, Leichenhäuser und Schlachthöfe. Die ersten Beispiele betreffen den Anschlusszwang. Hier geht es zumeist um die Pflicht des Grundeigentümers, sein Grundstück an die öffentlichen Leitungen und Einrichtungen anzuschließen. Der Benutzungszwang bezieht sich auf Personen, die [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: GO NRW, öffentliche Einrichtung, Satzung
Gemäß § 8 Abs. 2 GO NRW sind alle Einwohner einer Gemeinde im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen und verpflichtet, die Lasten zu tragen, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde ergeben. Auch Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die nicht in der Gemeinde wohnen, können die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: öffentliche Einrichtung, Satzung