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	Kommentare zu: Aufsicht über die Kommunen &#8211; kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erhöhung der Kingergartengebühren	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 24 Jan 2021 12:27:16 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-78</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 10:49:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1457#comment-78</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-77&quot;&gt;Lurch&lt;/a&gt;.

Hallo Lurch,

zum Sachproblem (Parken in &quot;Wendeanlage&quot;) selbst kann ich keine belastbaren Aussagen treffen (dies würde umfangreiche Recherchen erfordern):

Die Bezirksregierungen sind im Land Nordrhein-Westfalen die höheren Straßenverkehrsbehörden. Soweit ich dies überblicke, können die höheren Verwaltungsbehörden den unteren Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall Weisungen erteilen.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-77">Lurch</a>.</p>
<p>Hallo Lurch,</p>
<p>zum Sachproblem (Parken in &#8222;Wendeanlage&#8220;) selbst kann ich keine belastbaren Aussagen treffen (dies würde umfangreiche Recherchen erfordern):</p>
<p>Die Bezirksregierungen sind im Land Nordrhein-Westfalen die höheren Straßenverkehrsbehörden. Soweit ich dies überblicke, können die höheren Verwaltungsbehörden den unteren Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall Weisungen erteilen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Lurch		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-77</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lurch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 17:08:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, wer Kann helfen.....?
Meiner Meinung nach kommt unser Ordungsamt nicht seiner Verpflichtung im Rahmen der Verkehrsaufsicht nicht oder nur einseitig nach.
Im Rahem unseres Hausbaus mussten wir Parkraum schaffen um unsere Fahrzeuge adäquat
Abstellen zu können ( soweit so gut)!
Nicht sooooo unser Nachbar. Frei nach dem Motto,- wenn alle ihre Autos auf dem eigenen Hof parken, Parke ich mein Auto in der Wendeanlage vor den Häusern. Dies ist ein kleine Wendeanlage (baurechtlich als solche deklariert).
Problem: unser Ordnungsamt meint, Verkehrsgefährdend und störend sei dies nicht, so lang mein Nachbar nur ein Auto abstellt (öffentlicher Verkehrsraum).
1. Habe ich das verkehrte Parteibuch? Oder zuwenig Beziehungen? - Spass beiseite.
Wo kann ich mich über das komunale Vorgehen Beschweren? 
Mitteilung beim Leiter Ordnungsamt und Bürgermeister sind zwecklos!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, wer Kann helfen&#8230;..?<br>
Meiner Meinung nach kommt unser Ordungsamt nicht seiner Verpflichtung im Rahmen der Verkehrsaufsicht nicht oder nur einseitig nach.<br>
Im Rahem unseres Hausbaus mussten wir Parkraum schaffen um unsere Fahrzeuge adäquat<br>
Abstellen zu können ( soweit so gut)!<br>
Nicht sooooo unser Nachbar. Frei nach dem Motto,- wenn alle ihre Autos auf dem eigenen Hof parken, Parke ich mein Auto in der Wendeanlage vor den Häusern. Dies ist ein kleine Wendeanlage (baurechtlich als solche deklariert).<br>
Problem: unser Ordnungsamt meint, Verkehrsgefährdend und störend sei dies nicht, so lang mein Nachbar nur ein Auto abstellt (öffentlicher Verkehrsraum).<br>
1. Habe ich das verkehrte Parteibuch? Oder zuwenig Beziehungen? &#8211; Spass beiseite.<br>
Wo kann ich mich über das komunale Vorgehen Beschweren?<br>
Mitteilung beim Leiter Ordnungsamt und Bürgermeister sind zwecklos!</p>
]]></content:encoded>
		
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