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	Kommentare für Anwalt und Kommunalrecht	</title>
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	<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 26 Jun 2024 03:15:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Kommentar zu Nachbarschutz bei Stellflächen und Garagen von Friedrich von Grumbkow		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/nachbarschutz-bei-stellflaechen-und-garagen/#comment-12289</link>

		<dc:creator><![CDATA[Friedrich von Grumbkow]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jan 2020 22:36:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag,
in einer reinen Wohnstrasse in Dormagen hat ein Nachbar den Vorgarten seines Einfamilienhauses zu Parkplätzen umgewandelt. Dieser Maßnahme ist der Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Parkraum wegen der Ausfahrt zum Opfer gefallen. Da die Straße insgesamt nur 4 Parkplätze aufwies und der Nachbar bereits 1 Garage mit Einfahrt sein eigen nennt, erscheint mir dieser Parkplatzluxus von 2 zusätzlichen Parkplätzen auf Kosten der Gemeinschaft als nicht hinnehmbar.
Das Bauamt mauert und zieht sich auf die Genehmigungsfreiheit zurück. M.E. hat aber eine genehmigungspflichtige Flächenumwidmung stattgefunden.

Schließlich muss ich für jedes temporäre Verkehrsschild eine Genehmigung einholen.

Für eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

F. von Grumbkow]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br>
in einer reinen Wohnstrasse in Dormagen hat ein Nachbar den Vorgarten seines Einfamilienhauses zu Parkplätzen umgewandelt. Dieser Maßnahme ist der Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Parkraum wegen der Ausfahrt zum Opfer gefallen. Da die Straße insgesamt nur 4 Parkplätze aufwies und der Nachbar bereits 1 Garage mit Einfahrt sein eigen nennt, erscheint mir dieser Parkplatzluxus von 2 zusätzlichen Parkplätzen auf Kosten der Gemeinschaft als nicht hinnehmbar.<br>
Das Bauamt mauert und zieht sich auf die Genehmigungsfreiheit zurück. M.E. hat aber eine genehmigungspflichtige Flächenumwidmung stattgefunden.</p>
<p>Schließlich muss ich für jedes temporäre Verkehrsschild eine Genehmigung einholen.</p>
<p>Für eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>F. von Grumbkow</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Neuorganisation der Grundsicherung durch &#8222;Gemeinsame Einrichtungen&#8220; und &#8222;Optionskommunen&#8220; von AdPoint GmbH		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/neuorganisation-der-grundsicherung-durch-gemeinsame-einrichtungen-und-jobcenter/#comment-11635</link>

		<dc:creator><![CDATA[AdPoint GmbH]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jun 2019 08:46:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=2861#comment-11635</guid>

					<description><![CDATA[Danke für die vielen Informationen zu diesem Thema.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die vielen Informationen zu diesem Thema.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Elternbeiträge gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinder­bildungsgesetz &#8211; KiBiz) von Jasmin Fink		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/elternbeitrage-gemas-dem-gesetz-zur-fruhen-bildung-und-forderung-von-kindern-kinderbildungsgesetz-kibiz/#comment-11546</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jasmin Fink]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 May 2019 11:09:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-und-kommunalrecht.de/?p=202#comment-11546</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag 

In Wuppertal wird der Elternbeitrag je nach Bruttojahreseinkommen gestaffelt, allerdings ist die Staffelung nicht wirklich Sozial gerecht geregelt, denn sobald man zb. 400€ über 25.000€ Jahreseinkommen ist muss man genauso einen hohen Beitrag zahlen wie jemand der 35.000€ verdient. 
Sozialgerecht sieht anders aus, zumindest für solche Fälle sollte es einen Ermessensspielraum geben, was denken Sie?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag </p>
<p>In Wuppertal wird der Elternbeitrag je nach Bruttojahreseinkommen gestaffelt, allerdings ist die Staffelung nicht wirklich Sozial gerecht geregelt, denn sobald man zb. 400€ über 25.000€ Jahreseinkommen ist muss man genauso einen hohen Beitrag zahlen wie jemand der 35.000€ verdient.<br>
Sozialgerecht sieht anders aus, zumindest für solche Fälle sollte es einen Ermessensspielraum geben, was denken Sie?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Der sachkundige Bürger in der Gemeindeordnung von Britta		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/der-sachkundige-buerger-in-der-gemeindeordnung/#comment-10909</link>

		<dc:creator><![CDATA[Britta]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Aug 2017 19:37:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1742#comment-10909</guid>

					<description><![CDATA[Kann ein beratendes Ausschussmitglied die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung eines Ausschusses beantragen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann ein beratendes Ausschussmitglied die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung eines Ausschusses beantragen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Zu den Informationsrechten eines einzelnen Ratsmitgliedes von Ralf Thiel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/zu-den-informationsrechten-eines-einzelnen-ratsmitgliedes/#comment-9690</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf Thiel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2015 10:11:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=2069#comment-9690</guid>

					<description><![CDATA[Ihre Erläuterungen helfen weiter!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre Erläuterungen helfen weiter!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern von Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/#comment-188</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 09:38:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1840#comment-188</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/#comment-187&quot;&gt;Bürgerlein&lt;/a&gt;.

Hallo Bürgerlein,


zu a) ...

§ 58 Abs. 3 S. 1 GO lautet, dass sachkundiger Bürger werden kann, wer auch dem Rat angehören kann. 

§ 58 GO verweist also im Ergebnis auf § 13 KWahlG, der eindeutige Regelungen enthält. Beamte und Arbeitnehmer können nicht der Vertretung ihrer Anstellungskörperschaft angehören, § 13 Abs. 1 lit. a) KWahlG. So kann der Beschäftigte einer Stadt nicht auch Ausschussmitglied sein. Dies gilt dann auch für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes.

zu b) ...

Bei Eigengesellschaften der Stadt hätte ich zunächst keine Bedenken, dass ein Angestellter der Stadt auch Mitglied des Aufsichtsrates einer Eigengesellschaft sein kann und darf. Oder haben Sie Bedenken?

Bei dem Aufsichtrat einer GmbH handelt es sich nicht um ein &quot;politisches Gremium&quot;. Schließlich muss im Ergebnis die Verwaltung die Eigengesellschaften &quot;kontrollieren&quot;. Wer sollte das sonst übernehmen? 

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/#comment-187">Bürgerlein</a>.</p>
<p>Hallo Bürgerlein,</p>
<p>zu a) &#8230;</p>
<p>§ 58 Abs. 3 S. 1 GO lautet, dass sachkundiger Bürger werden kann, wer auch dem Rat angehören kann. </p>
<p>§ 58 GO verweist also im Ergebnis auf § 13 KWahlG, der eindeutige Regelungen enthält. Beamte und Arbeitnehmer können nicht der Vertretung ihrer Anstellungskörperschaft angehören, § 13 Abs. 1 lit. a) KWahlG. So kann der Beschäftigte einer Stadt nicht auch Ausschussmitglied sein. Dies gilt dann auch für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes.</p>
<p>zu b) &#8230;</p>
<p>Bei Eigengesellschaften der Stadt hätte ich zunächst keine Bedenken, dass ein Angestellter der Stadt auch Mitglied des Aufsichtsrates einer Eigengesellschaft sein kann und darf. Oder haben Sie Bedenken?</p>
<p>Bei dem Aufsichtrat einer GmbH handelt es sich nicht um ein &#8222;politisches Gremium&#8220;. Schließlich muss im Ergebnis die Verwaltung die Eigengesellschaften &#8222;kontrollieren&#8220;. Wer sollte das sonst übernehmen? </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ausschließungsgründe &#8211; Mitwirkungsverbot und Befangenheit von Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ausschlieszungsgruende-mitwirkungsverbot-und-befangenheit/#comment-92</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 09:15:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1549#comment-92</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ausschlieszungsgruende-mitwirkungsverbot-und-befangenheit/#comment-91&quot;&gt;Maya&lt;/a&gt;.

Hallo Maya,

zunächst verstehe ich die Regelung des § 72 GO so, dass der Bürgermeister einer Gemeinde und Beigeordnete (dazu gehört auch der Stadtkämmerer gemäß § 71 Abs. 4 GO) nicht Angehörige im Sinne des § 31 GO sein sollen.

In § 44 Abs. 4 KrO wird zur Wahl des Landrats auf § 72 GO verwiesen. Auch der Landrat unterliegt so meines Erachtens der Regelung, dass er und seine Beigeordnenten nicht miteinander verwandt sein dürfen.

Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

In Kommentaren wird die Regelung des § 72 GO allerdings aus verschiedenen Gründen als &quot;unbefriedigend&quot; bezeichnet (so von Collisi in Kommentar zur GO von Articus/Schneider, zu § 72) bzw. die Notwendigkeit wird bezweifelt (Plückhahn in Kommentar zur GO von Held/Winkel, zu § 72).

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ausschlieszungsgruende-mitwirkungsverbot-und-befangenheit/#comment-91">Maya</a>.</p>
<p>Hallo Maya,</p>
<p>zunächst verstehe ich die Regelung des § 72 GO so, dass der Bürgermeister einer Gemeinde und Beigeordnete (dazu gehört auch der Stadtkämmerer gemäß § 71 Abs. 4 GO) nicht Angehörige im Sinne des § 31 GO sein sollen.</p>
<p>In § 44 Abs. 4 KrO wird zur Wahl des Landrats auf § 72 GO verwiesen. Auch der Landrat unterliegt so meines Erachtens der Regelung, dass er und seine Beigeordnenten nicht miteinander verwandt sein dürfen.</p>
<p>Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?</p>
<p>In Kommentaren wird die Regelung des § 72 GO allerdings aus verschiedenen Gründen als &#8222;unbefriedigend&#8220; bezeichnet (so von Collisi in Kommentar zur GO von Articus/Schneider, zu § 72) bzw. die Notwendigkeit wird bezweifelt (Plückhahn in Kommentar zur GO von Held/Winkel, zu § 72).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern von Bürgerlein		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/#comment-187</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bürgerlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 21:37:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

ich habe zwei Fragen.

Ist es für einen Beschäftigten einer Stadt möglich als sachkundiger Bürger Mitlgied im Betriebsausschuss eines der Kommune gehörenden Eigenbetriebes zu sein, wenn er nicht Beschäftigter des Eigenbetriebes ist?

Ist es möglich Mitglied des Aufsichtsrates einer zu 100 Prozent im Besitz der Kommune befindlichen GmbH zu sein, wenn man gleichzeitig Angestellter der Kommune ist?

Besten Dank und freundliche Grüße!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe zwei Fragen.</p>
<p>Ist es für einen Beschäftigten einer Stadt möglich als sachkundiger Bürger Mitlgied im Betriebsausschuss eines der Kommune gehörenden Eigenbetriebes zu sein, wenn er nicht Beschäftigter des Eigenbetriebes ist?</p>
<p>Ist es möglich Mitglied des Aufsichtsrates einer zu 100 Prozent im Besitz der Kommune befindlichen GmbH zu sein, wenn man gleichzeitig Angestellter der Kommune ist?</p>
<p>Besten Dank und freundliche Grüße!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ausschließungsgründe &#8211; Mitwirkungsverbot und Befangenheit von Maya		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/ausschlieszungsgruende-mitwirkungsverbot-und-befangenheit/#comment-91</link>

		<dc:creator><![CDATA[Maya]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 19:33:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1549#comment-91</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

im Rahmen der Klausrvorbereitung tauchte die Frage auf, ob ein Landrat seine Ehefrau als Kämmerin einstellen darf.
§ 47 (4) KrO NRW besagt, dass die Kreise einen Beamten des Kreises zum Kämmerer bestellen sollen.
§ 44 (4) verweist auf den § 72 GO NRW. Dieser besagt jedoch nur, dass der Bürgermeister und die Beigeordneten untereinander nicht verwandt sein dürfen.
Ist es daher richtig, dass der Landrat seine Ehefrau als Kämmerin einstellen dürfte, der Bürgermeister seine Ehefrau jedoch nicht (§ 71 (4) GO NRW)?
Irgendwie klingt das für mich nicht logisch - vermütlich habe ich irgendwo falsche Schlüsse gezogen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Vielen Dank im Voraus und eine frohe Vorweihnachtszeit!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>im Rahmen der Klausrvorbereitung tauchte die Frage auf, ob ein Landrat seine Ehefrau als Kämmerin einstellen darf.<br>
§ 47 (4) KrO NRW besagt, dass die Kreise einen Beamten des Kreises zum Kämmerer bestellen sollen.<br>
§ 44 (4) verweist auf den § 72 GO NRW. Dieser besagt jedoch nur, dass der Bürgermeister und die Beigeordneten untereinander nicht verwandt sein dürfen.<br>
Ist es daher richtig, dass der Landrat seine Ehefrau als Kämmerin einstellen dürfte, der Bürgermeister seine Ehefrau jedoch nicht (§ 71 (4) GO NRW)?<br>
Irgendwie klingt das für mich nicht logisch &#8211; vermütlich habe ich irgendwo falsche Schlüsse gezogen.</p>
<p>Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.</p>
<p>Vielen Dank im Voraus und eine frohe Vorweihnachtszeit!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Aufsicht über die Kommunen &#8211; kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erhöhung der Kingergartengebühren von Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-78</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 10:49:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1457#comment-78</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-77&quot;&gt;Lurch&lt;/a&gt;.

Hallo Lurch,

zum Sachproblem (Parken in &quot;Wendeanlage&quot;) selbst kann ich keine belastbaren Aussagen treffen (dies würde umfangreiche Recherchen erfordern):

Die Bezirksregierungen sind im Land Nordrhein-Westfalen die höheren Straßenverkehrsbehörden. Soweit ich dies überblicke, können die höheren Verwaltungsbehörden den unteren Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall Weisungen erteilen.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://anwalt-und-kommunalrecht.de/aufsicht-ueber-die-kommunen-kommunalaufsichtsrechtliche-anordnung-zur-erhoehung-der-kingergartengebuehren/#comment-77">Lurch</a>.</p>
<p>Hallo Lurch,</p>
<p>zum Sachproblem (Parken in &#8222;Wendeanlage&#8220;) selbst kann ich keine belastbaren Aussagen treffen (dies würde umfangreiche Recherchen erfordern):</p>
<p>Die Bezirksregierungen sind im Land Nordrhein-Westfalen die höheren Straßenverkehrsbehörden. Soweit ich dies überblicke, können die höheren Verwaltungsbehörden den unteren Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall Weisungen erteilen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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