Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung

(6 Beiträge)

 
  • Gerichtshammer, silbern
    Streupflicht vor Immobilien der Gemeinde

    Eine Gemeinde muss vor ihren Immobilien den Winterdienst so durchführen, wie es auch von privaten Eigentümern gefordert wird.
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  • Männchen fragend neben Paragraf
    Überwachung der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde

    Amtspflichtverletzung der Gemeinde - die Durchführung der Räum- und Streupflicht muss überwacht werden - bei Verletzung der Pflicht haftet die Gemeinde
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  • Bundesgerichtshof - Schriftzug und Adler
    Amtshaftung wegen unzureichender Entwässerung einer Straße

    Die Entwässerung der Straße obliegt dem Straßenbaulastträger als Amtspflicht - der Bürger soll vor Überschwemmungen geschützt werden
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  • Gerichtshammer, silbern
    Amtshaftungsansprüche gegen eine Gemeinde – unebener Gehweg

    der bei dem Sturz über eine 3 cm hohen Verwerfung auf dem Gehweg verletzten Klägerin steht kein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB gegen die Gemeinde zu.
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  • gründer Schild mit Paragrafenzeichen
    Amtshaftungsansprüche gemäß § 839 BGB gegen eine Gemeinde

    zwei Entscheidungen zu Amtshaftungsansprüchen gegen eine Gemeinde gemäß § 839 BGB werden angesprochen - fehlerhafte Auskunft zum Baurecht
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  • rotes Buch mit Paragraf
    Schadenersatzanspruch des Bauherrn gegenüber der Gemeinde bei rechtswidrig erteilter Baugenehmigung

    Urteil des OLG Jena zu einer rechtsiwidrig erteilten Baugenehmigung - § 839 BGB i. V. m. 34 GG kann einen Schadenersatzanspruch begründen
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Bild: zum Stichwortverzeichnis

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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