Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung

(6 Beiträge zum Stichwort)
 

Streupflicht vor Immobilien der Gemeinde

vom 21. Dezember 2009, zuletzt geändert am 4. April 2018

Eine Gemeinde muss für die Folgen eines Sturzes eines Schülers auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Schule bei Schulbeginn haften. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jedenfalls dann, wenn es der Gemeinde nicht gelingt, den in diesem Fall gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (Urteil vom 11.05.2005; Az.: 1 U 209/04).

Erfüllt die Gemeinde ihre Pflicht nicht, so haftet sie ggf. nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG.

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Überwachung der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde

vom 21. Dezember 2009, zuletzt geändert am 28. November 2016

Das OLG Nürnberg entschied durch Urteil auf die Schadensersatzklage eines Anliegers, der im Winter auf einem Rad- und Gehweg gestürzt war, dass eine Gemeinde, die durch Satzung die Räum- und Streupflicht auf die Straßenanlieger übertragen hat, deren Erfüllung durch die Anlieger überwachen muss. Allerdings geht die Pflicht nicht so weit, dass die Gemeinde eine lückenlose Überwachung der Straßenanlieger gewährleisten muss (Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: 4 U 2611/05).

Allerdings ist die Gemeinde nicht zu einer lückenlosen Überwachung der Straßenanlieger verpflichtet. …

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Amtshaftung wegen unzureichender Entwässerung einer Straße

vom 4. August 2009, zuletzt geändert am 18. Mai 2019

Zur Straßenbaulast gehört die ordnungsgemäße Entwässerung der Straßen. Diese Verpflichtung obliegt den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) i. V. m. §§ 43 und 44 StrWG für die Kreisstraßen und Ortsdurchfahrten. Gemäß § 9a Abs. 1 StrWG stellt sich die Unterhaltung und der Bau der Straßen als Amtspflicht dar (die Vorschriften sind unten auszugsweise aufgeführt). …

In ständiger Rechtsprechung führt der BGH aus, dass der Straßenbaulastträger zwar nicht verpflichtet ist, eine Kanalisation einzurichten, die alle denkbaren Niederschlagsmengen bewältigen kann. …

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Amtshaftungsansprüche gegen eine Gemeinde – unebener Gehweg

vom 4. August 2009, zuletzt geändert am 28. November 2016

Das Brandenburgische Oberlandesgericht musste sich in dem folgenden Fall mit Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB gegen eine Gemeinde beschäftigen:

Die Klägerin stürzte über eine ca. 3 cm hohe Verwerfung des Gehweges, die durch Wurzelwerk des nebenstehenden Baues entstanden war. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen.

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Amtshaftungsansprüche gemäß § 839 BGB gegen eine Gemeinde

vom 22. Juni 2009, zuletzt geändert am 10. April 2017

Nachfolgend weise ich auf zwei ältere Urteile zu Amtshaftungsansprüchen gegen eine Gemeinde wegen Erteilung einer falschen Auskunft hin:

1. In dem ersten Fall erwarb der Anspruchsteller mit notariellem Vertrag ein Grundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von 32.000,00 DM im Gebiet eines Bebauungsplans. Ein Bediensteter einer Gemeinde teilte demgemäß mit, dass das Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplanes liege. In einem gerichtlichen Verfahren wurde die Nichtigkeit des Bebauungsplanes festgestellt und der Anspruchsteller konnte nicht mehr bauen.

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Schadenersatzanspruch des Bauherrn gegenüber der Gemeinde bei rechtswidrig erteilter Baugenehmigung

vom 2. April 2009, zuletzt geändert am 28. November 2016

Das OLG Jena musste sich in einem Urteil vom 24. November 1998 (3 U 294/98) mit dem Sachverhalt befassen, dass einem Bauherrn eine rechtswidrige Baugenehmigug erteilt wurde. Der Bebauungsplan setzte 2 Wohneinheiten für ein Haus fest. Die Baugenehmigung wurde aber für 2 Häuser mit je 5 Wohneinheiten erteilt. Der Bau der beiden Häuser mit je 5 Wohneinheiten war schon weit fortgeschritten. …

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Rechtsanwalt Sönke Nippel
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