Festsetzungen in Bebauungsplänen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 letzte Alternative und Nr. 22 BauGB – Festsetzungen im Bebauungsplan zu Stellplätzen und Garagen mit ihren Einfahrten – können im Rahmen der Drittanfechtung einer Baugenehmigung und/oder ggf. sogar im Rahmen einer Normenkontrolle angegriffen werden.
In diesem Bereich ist insbesondere das Rücksichtnahmegebot zu beachten. …