Durch Urteile vom 16. April 2010 hat das VG Düsseldorf Klagen von Remscheider Bürgern gegen die Ergebnisse der Wahl zu den Bezirksvertretungen in Remscheid abgewiesen.
Die Kläger machten zur Begründung ihrer Klage jeweils geltend, das zur Verteilung der Sitze der Remscheider Bezirksvertretungen angewandte Verteilungsverfahren sei verfassungswidrig …