Noch einmal soll hier kurz auf den sachkundigen Bürger und dessen Wahl eingegangen werden. Das OVG Münster entschied im Jahr 1990 (vgl. Beschluss vom 27. März 1990, 15 A 2666/86) dazu, dass die “großen Parteien” in ihren Wahlvorschlägen für die Besetzung eines Ratsausschusses die sachkundigen Bürger vor den Ratsmitgliedern aufgeführt hatten. Dadurch waren im Ergebnis [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: GO NRW, sachkundige Bürger, Wahlrecht
Jede Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu bestellen, § 58 Abs. 1 S. 7 GO NW. Für den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss besteht die Regelung, dass diesen Ausschüssen nur Ratsmitglieder angehören dürfen, § 58 [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: Ausschuss, Fraktion, GO NRW, sachkundige Bürger
Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW können sich die Ausschüsse der Mitarbeit sog. “sachkundiger Bürger” bedienen. Diese Möglichkeit soll den Ausschüssen dazu dienen, zusätzlichen Sachverstand einzuholen. Die sachkundigen Bürger werden – wie die Ratsmitglieder – in die Ausschüsse gewählt, § 58 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW. Die entsprechenden Absätze [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: Ausschuss, ehrenamtliche Tätigkeit, Fraktion, GO NRW, Hauptsatzung, sachkundige Bürger