GO NRW
(29 Beiträge)
Befangenheit eines Gemeindevertreters bei der Beschlussfassung über eine Abgabensatzung?
Befangenheit eines Gemeindevertreters bei der Beschlussfassung über eine Abgabensatzung? Zum 'unmittelbaren Vorteil' im Sinne des § 31 GO NW
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Anforderungen an das Abstimmungsverfahren bei Bürgerentscheiden – …
Anforderungen an das Abstimmungsverfahren bei Bürgerentscheid - Anforderungen an die Bestimmung der Wahlräume und der Orte sowie der Zahl der Wahllokale
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Die Zulässigkeit einer konkurrenzwirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinde
Die Zulässigkeit einer konkurrenzwirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinde, Zivilgerichte entscheiden über das "wie", Verwaltungsgerichte über das "ob"
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Die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 30 GO NRW
die Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitgliedern gemäß § 30 GO NRW - zum Umfang der Verschwiegenheitspflicht und zu Rechtsfolgen bei deren Verletzung
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Verdienstausfallentschädigung und Aufwandsentschädigung gemäß § 45 GO NRW
Verdienstausfallentschädigung und Aufwandsentschädigung gemäß § 45 GO NRW - die Verdienstausfallentschädigung soll nur reale Einkommenseinbußen ausgleichen
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Der Stellenplan in der Gemeindeordnung NRW
Der Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan in der Gemeindeordnung NRW,
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Gültigkeit der Wahlergebnisse zu den Bezirksvertretungen in Remscheid
Gültigkeit der Wahlergebnisse zu den Bezirksvertretungen in Remscheid - das VG Düsseldorf entschied insbesondere zur Erfolgswertgleichheit
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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gegen die Aufstellung von Parkscheinautomaten
Bürgerbegehren gegen die Aufstellung von Parkscheinautomaten - Unzulässigkeit wegen der Betroffenheit von kommunalen Abgaben gemäß § 26 Abs. 5 GO NRW
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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 GO NRW
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 GO NRW - der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids aus rechtlicher Sicht -
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Noch einmal zur Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
zur Öffentlichkeit von Ratssitzungen nach § 48 GO NRW - Teilnahme von Mitgliedern der Bezirskvertretungen und Ausschüssen
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Zu den Informationsrechten eines einzelnen Ratsmitgliedes
Zum Informationsrecht eines Ratsmitgliedes - Urteil des OVG Münster vom 05.02.2002 (15 A 2604/99) - § 43 GO NRW
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Zur Zulässigkeit von Listenverbindungen bei der Wahl von Ausschüssen
Zur Zulässigkeit von Listenverbindungen bei der Wahl von Ausschüssen sowie bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden - das BVerwG zum Fall "Tönnisvorst"
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Der Staatskommissar bzw. der Sparkommissar gemäß § 124 GO NRW
Ein kurzer Artikel zu § 124 GO NRW - der Staatskomissar bzw. der Sparkommissar
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Zur Verpflichtung des Bürgermeisters Vorschläge zur Tagesordnung aufzunehmen, § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW
Zur Verpflichtung des Bürgermeisters Vorschläge zur Tagesordnung aufzunehmen, § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW - Tagesordnung von Ratssitzungen
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Zuwendungen an Ratsfraktionen
Zur Bemessung der Höhe von Fraktionszuwendungen - die Höhe der Zuwendung kann sich in Abhängigkeit von der Mitgliederzahl staffeln.
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Noch einmal zum sachkundigen Bürger und dessen Wahl
kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so werden die Aussussmitglieder sowie sachkundige Bürger nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
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Zur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß § 67 GO NRW
Zur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 67 GO NRW - gibt es hier die Möglichkeit des Franktionszusammenschlusses?
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Noch einmal zum sachkundigen Bürger und zu Rechten der Fraktionen
insesondere wird zu § 58 Abs. 1 S. 7 GO NW Stellung genommen und die wichtigsten Vorschriften aus der Gemeindeordnung benannt.
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Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern
erneut wird die Regelung des § 31 GO NW besprochen - anhand von Gerichtsentscheidungen werden Fälle zur Befangenheit und zum Mitwirkungsverbot besprochen
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Der sachkundige Bürger in der Gemeindeordnung
Ausschüsse können sich der Hilfe sachkundiger Bürger bedienen - § 58 GO NW entält Regelungen zum sachkundigen Bürger
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Ausschließungsgründe – Mitwirkungsverbot und Befangenheit
§ 31 GO NW - anhand von Gerichtsentscheidungen werden Fälle zur Befangeheit und zum Mitwirkungsverbot besprochen
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Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) fordert eine Haushaltsplanung anhand der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung.
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Aufsicht über die Kommunen – kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erhöhung der Kingergartengebühren
Möglichkeiten der Ausfsichtsbehörde, über aufsichtsrechtliche Maßnahmen Einfluss auf Entscheidungen der Gemeinden zu nehmen.
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Anschluss- und Benutzungszwang im Gemeinderecht
Gemeinden können für Grundstücke ihres Gebietes den Anschluss an Wasserleitung, Kanalisation und andere Einrichtungen z. B. durch Satzung vorschreiben
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Der Bürgermeister in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens
Hier werden kurz die Rechtsstellung und die Funktionen des Bürgermeisters in Nordrhein-Westfalen gemäß der Gemeindeordnung aufgezeigt.
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Öffentlichkeit von Gemeinderats-/ Stadtratssitzungen – Ausnahmen
grundsätzlich sind Gemeinratssitzungen / Stadtratssitzungen öffentlich - nur ausnahmsweise wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen durchbrochen
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Zuständigkeit des Gemeinderats / Stadtrats
§ 41 GO NRW - Zuständigkeiten des Rates; hier werden kurz die Zuständigkeiten des Rates beschreiben, § 41 GO NRW wird benannt
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Wetterderivate und Sicherheitsgebot gemäß § 90 Abs. 2 S. 2 GO NRW
Das Sicherheitsgebot gemäß § 90 Abs. 2 GO NW wird kurz augezeigt
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Tagesordnung und Öffentlichkeit von Ratssitzungen
Die Vorschriften der Gemeindeordnung NRW zur Öffentlichkeit und zur Tagesordnung einer Ratssitzung werden genannt
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