Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Gemeinderatssitzung

(3 Beiträge zum Stichwort)
 

Noch einmal zur Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen

vom 2. März 2010, zuletzt geändert am 3. Dezember 2019

Nachdem mich folgende Frage erreichte, nehme ich noch einmal kurz zu Frage der ‚Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen‘ Stellung:

Hallo
Gem. § 48 Abs. 4 GO können Mitglieder der Bezirksvertretung und der Ausschüsse nach der Maßgabe der Geschäftsordnung an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen.
Die Geschäftsordnung des Rates sieht vor: …

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Öffentlichkeit von Gemeinderats-/ Stadtratssitzungen – Ausnahmen

vom 16. Juni 2009, zuletzt geändert am 27. September 2019

Die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten.

Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Sitzungen des Rates öffentlich. Nach Satz 2 der Vorschrift kann durch die Geschäftsordnung die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden. …

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Tagesordnung und Öffentlichkeit von Ratssitzungen

vom 2. April 2009, zuletzt geändert am 28. November 2016

In Nordrhein-Westfalen setzt der Bürgermeister die Tagesordnung der Ratssitzungen fest, § 48 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Dieses Recht ist zugleich eine gesetzliche Verpflichtung für die gesamte Wahlperiode. Dem Bürgermeister kommt dabei eine “eigene” organschaftliche Stellung zu. In der Tagesordnung sind alle Angelegenheiten, die in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen, mit einer laufenden Nummer zu versehen und konkret bezeichnet aufzuführen.

Die Tagesordnung …

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Rechtsanwalt Sönke Nippel
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42857 Remscheid
 
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