Nachdem mich folgende Frage erreichte, nehme ich noch einmal kurz zu Frage der ‚Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen‘ Stellung:
Hallo
Gem. § 48 Abs. 4 GO können Mitglieder der Bezirksvertretung und der Ausschüsse nach der Maßgabe der Geschäftsordnung an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen.
Die Geschäftsordnung des Rates sieht vor: …