Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Konnexitätsprinzip

(2 Beiträge zum Stichwort)
 

Zum kommunalen Konnexitätsprinzip – Urteil des VerfGH Münster vom 23. März 2010

vom 11. April 2010, zuletzt geändert am 3. Dezember 2019

… Die Verfassungsbeschwerden waren aber unbegründet. Allerdings stellte der Verfassungsgerichthof ebenfalls fest, dass nicht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten worden waren. U. a. führte der Verfassungsgerichtshof aus (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshof Münster, VerfGH 21/08):

…
a) Der Gesetzgeber hat sich bei der Aufstellung der Kostenfolgeabschätzung für das Umweltrechtskommunalisierungsgesetz grundsätzlich an den Vorgaben des § 3 KonnexAG orientiert. Er hat die Kosten der übertragenen Aufgaben geschätzt sowie die Grundlagen und das Ergebnis der Ermittlungen schriftlich dokumentiert. …

mehr

Das kommunale Konnexitätsprinzip – Aufgaben- und Ausgabenverantwortung

vom 16. Oktober 2009, zuletzt geändert am 4. April 2018

Die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung liegen bei derselben staatlichen Stelle. Also – jeder trägt die Kosten für die von ihm wahrzunehmenden Aufgaben. Werden Aufgaben übertragen, muss eine Regelung zur Deckung der dabei entstehenden Kosten getroffen werden. Diese Regelungen können enormen „politischen Sprengstoff“ enthalten.

I. Das Konnexitätsprinzip im Verhältnis Land – Gemeinden

Im Verhältnis zwischen Land und Gemeinden sowie Gemeindeverbänden trifft in Nordrhein-Westfalen Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung Regelungen zum Konnexitätsprinzip:
…

II. Das Konnexitätsprinzip im Verhältnis Bund / Land

Zwischen Bund und Ländern verankert Art. 104 a Grundgesetz …

mehr

Bild: zum Stichwortverzeichnis

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲