Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Zum kommunalen Konnexitätsprinzip – Urteil des VerfGH Münster vom 23. März 2010

vom 11. April 2010, zuletzt geändert am 24. Januar 2021

Der Verfassungsgerichtshof in Münster verkündete am 23. März 2010 zwar nicht die von den Städten (darunter auch Remscheid, Solingen und Remscheid) erhofften Sofortzahlungen. Es ging um die Übertragung von Aufgaben des Umweltrechts von den Bezirksregierungen auf die Kommunen, insbesondere um Personalkosten. Die Verfassungsbeschwerden waren aber unbegründet. Allerdings stellte der Verfassungsgerichthof ebenfalls fest, dass nicht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten worden waren. U. a. führte der Verfassungsgerichtshof aus (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshof Münster, VerfGH 21/08):

…
C. …
III. …
2. …
…
a) Der Gesetzgeber hat sich bei der Aufstellung der Kostenfolgeabschätzung für das Umweltrechtskommunalisierungsgesetz grundsätzlich an den Vorgaben des § 3 KonnexAG orientiert. Er hat die Kosten der übertragenen Aufgaben geschätzt sowie die Grundlagen und das Ergebnis der Ermittlungen schriftlich dokumentiert. Die Schätzung geht aus von dem bei wirtschaftlicher Verwaltungstätigkeit vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Personalbedarf. Dieser ist ermittelt nach der Zahl der bisher bei den Bezirksregierungen mit den auf die Kommunen übergegangenen Aufgaben betrauten Beschäftigten abzüglich der im Landeshaushalt für diesen Bereich vorgesehenen Personaleinsparverpflichtung von 20 kw-Stellen bis 2010. Die Kostenabschätzung legt auf der Grundlage des Haushaltsansatzes für das Jahr 2007 ermittelte Personalkostenpauschalen für Beamte der Besoldungsgruppen A11/A12 sowie einen an § 3 Abs. 3 Nr. 4 Halbsatz 1 Alt. 1 KonnexAG ausgerichteten pauschalen Zuschlag für Sachausgaben zu Grunde. Der Verteilschlüssel zur gebotenen Gewährung eines pauschalisierten Ausgleichsbetrags an die einzelnen Aufgabenträger orientiert sich entsprechend § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KonnexAG in grundsätzlich sachgerechter Weise an Einwohnerzahlen und erfahrungsgestützten Aufwandsfaktoren.
…
b) Die damit im Grundsatz am Konnexitätsausführungsgesetz orientierte Kostenschätzung lässt im Übrigen entgegen den oben unter 1. entwickelten verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht alle wesentlichen Grundannahmen und Rechenschritte erkennen, die zur Ermittlung der Personalkostenpauschalen, des Personalbedarfs der Kommunen und des Sachkostenausgleichs geführt haben. Jedoch ermöglichen die angegebenen Berechnungsgrundlagen eine grob überschlägige Nachvollziehbarkeit und lassen keine grundsätzlichen Ermittlungsfehler mit erheblichen Auswirkungen auf die Höhe des Belastungsausgleichs erkennen.
…

Also: Nicht alle wesentlichen Grundannahmen und Rechenschriftte entsprachen den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 78 LVerf bzw. die kostenschätzung ließ nicht alle erforderlichen Grundannahmen und Rechenschritte erkennen, aber …

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Länder und von den Ländern auf die Gemeinden.

Das Prinzip der Konnexität als wesentliches Element des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden sichert den Gemeinden das Recht, die Aufgaben nur dann erledigen zu müssen, wenn der Bund oder die Länder als Verursacher der Aufgabenübertragung dafür Sorge tragen, dass ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt wird. Es müssen mindestens Regelungen zur Kostendeckung getroffen werden.

Hier sei dann auch noch einmal auf einen vorherigen Artikel hier im Forum Kommunalrecht

Das kommunale Konnexitätsprinzip – Aufgaben- und Ausgabenverantwortung

verwiesen. Dort werden dann auch die einschlägigen Regelungen der Art. 78 Landesverfassung NRW für das Verhältnis Land / Gemeinde sowie Art. 84, 85 sowie 104 a GG für das jeweilige Bund / Gemeinde bzw. Bund / Gemeindeverbände sowie Bund / Land genannt.

 

mehr zum Thema:


  1. Europakarte mit Europasternen
    Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. Juni 2009 zur kommunalen Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung (C-480/06)

    (Link: Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009) Die vertragliche kommunale Zusammenarbeit von vier niedersächsischen … | mehr

  2. Männchen fragend neben Paragraf
    Das kommunale Konnexitätsprinzip – Aufgaben- und Ausgabenverantwortung
  3. Buch farblos mit Paragraf
    Rechtsanwalt und Kommunalrecht

    Gerne würde ich hier auf meiner Webseite „Rechtsanwalt und Kommunalrecht“ ein Forum etablieren, das sich … | mehr

  4. roter Schild mit Paragrafenzeichen
    Fragen gesucht! – Beiträge gesucht!

    Gerne würde ich hier Fragen und Beiträge sehen, die sich mit gemeinderechtlichen, gemeindehaushaltsrechtlichen oder sonst … | mehr

  5. Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren kommunalrechtlichen Fragestellungen finden:
  6. Kommunalrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Kommunalrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den Köpfen

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲