Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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sachkundige Bürger

(3 Beiträge zum Stichwort)
 

Noch einmal zum sachkundigen Bürger und dessen Wahl

vom 26. Oktober 2009, zuletzt geändert am 4. Januar 2018

… Das OVG war der Auffassung, dass es unbedenklich sei, wenn die sachkundigen Bürger in den Wahlvorschlägen vor den Ratsmitgliedern aufgeführt werden:

„…
In dem angefochtenen Urteil wird zutreffend davon ausgegangen, dass die Gemeindeordnung keine Bestimmung darüber enthält, in welcher Reihenfolge die Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürger bei der Besetzung der Ausschüsse i. S. des § 42 Abs. 3 NRWGO (heute: § 58 Abs. 3 GO NRW) zu wählen sind. …

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Noch einmal zum sachkundigen Bürger und zu Rechten der Fraktionen

vom 3. September 2009, zuletzt geändert am 3. Dezember 2019

Jede Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu bestellen, § 58 Abs. 1 S. 7 GO NW.

Für den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss besteht die Regelung, dass diesen Ausschüssen nur Ratsmitglieder angehören dürfen, § 58 Abs. 3 S. 1 GO NW i. V. m. § 59 GO NW.

…

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Der sachkundige Bürger in der Gemeindeordnung

vom 11. August 2009, zuletzt geändert am 27. September 2019

Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW können sich die Ausschüsse der Mitarbeit sog. “sachkundiger Bürger” bedienen. Diese Möglichkeit soll den Ausschüssen dazu dienen, zusätzlichen Sachverstand einzuholen. Die sachkundigen Bürger werden – wie die Ratsmitglieder – in die Ausschüsse gewählt, § 58 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW. Die entsprechenden Absätze des § 58 GO NW sind unten auszugsweise abgedruckt.

In der Praxis werden Positionen von “sachkundigen Bürgern” dazu genutzt, verdiente Funktionäre sinnvoll einzusetzen bzw. zu versorgen oder …

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Rechtsanwalt Sönke Nippel
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42857 Remscheid
 
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