Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Der Stellenplan in der Gemeindeordnung NRW

26. Mai 2010, aktualisiert am 24. Januar 2021

I. Der Stellenplan in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindeordnung (GO)

Der Stellenplan in der Gemeindeverwaltung ist ein personalwirtschaftliches Instrument zur Darstellung aller Arbeitsstellen und Planstellen.

Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan beizufügen, § 1 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO.

Die Stellenpläne weisen jeweils die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auf, § 8 Abs. 1 S. 1 GemHVO.

Aber auch die Anzahl der im Vorjahr vorhandenen und besetzten Stellen sind anzugeben, § 8 Abs. 2 S. 1 GemHVO. Abweichungen zum Vorjahr sowie geplante Veränderungen sind zu erläutern, § 8 Abs. 2 S. 2 GemHVO.

Der Begriff des Stellenplans wird in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) noch in den folgenden Bestimmungen ausdrücklich aufgegriffen:

§ 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. h) GO NRW

Der Erlass des Haushaltsplans und des Stellenplans liegt in der Alleinzuständigkeit des Rates.

§ 74 Abs. 2 GO NRW

Durch den Stellenplan bindet der Rat den Bürgermeister, nach Art und Anzahl nur die festgelegten Stellen zu besetzen. Abweichungen sind nur im Ausnahmefall zulässig.

§ 78 Abs. 2 S. 2 GO NRW

Die Haushaltssatzung kann weitere Vorschriften zum Stellenplan des Haushaltsjahres enthalten.

§ 79 Abs. 2 S. 2 2. Alt. GO NRW

Gemäß § 79 Abs. 2 S. 2 2. Alt. GO NRW ist der Stellenplan nicht Teil des Haushaltsplan. Der Stellenplan ist lediglich Anlage des Haushaltsplans. Deshalb ist eine Änderung durch einfachen Ratsbeschluss möglich.

II. Personalaufwendungen in den Haushalten am Beispiel Remscheid

Gesamtsaufwendungen Personalaufwendungen Vorsorgeaufwendungen
2009 294.559.190,00 € 86.600.000,00 € 10.825.000,00 €
2010 297.243.453,00 € 87.794.000,00 € 10.825.000,00 €

(Die Zahlen waren dem Internetauftritt der Stadt Remscheid entnommen:
aktuell sind allerdings keine Links mehr zu den alten Plänen in dem Internetauftritt auffindbar)

Zu den Erträgen und Aufwendungen einer Großstadt in den den Jahren 2008 und 2009 siehe hier auch den Artikel: Erträge und Aufwendungen von Großstädten an den Beispielen Remscheid und Wuppertal

III. Der Haushaltsplan und der Stellenplan der Stadt Remscheid im Internet

In dem Internetauftritt der Stadt Remscheid konnte ich den Hausplan für 2009 und den Entwurf für 2010 unter den folgenden Adressen finden:

http://www.remscheid.de/Rathaus/20/20Allgemein/20Haushaltsplan.htm (ein Link auf alte Pläne ist im Internetauftritt der Stadt nicht mehr enthalten)
http://www.remscheid.de/Rathaus/20/20Allgemein/20Haushaltsplan2010.htm (ein Link auf alte Pläne ist im Internetauftritt der Stadt nicht mehr enthalten)

Hier war jeweils auch ein Link zu einem „Stellenplan“ enthalten, der jeweils auf eine Beschlussvorlage vom 25. Mai 2009 verwies:

http://www.remscheid.de/Shopdokumente/20_15_Stellenplan.pdf (ein Link auf alte Pläne ist im Internetauftritt der Stadt nicht mehr enthalten)
http://www.remscheid.de/Shopdokumente/13_Stellenplan.pdf (ein Link auf alte Pläne ist im Internetauftritt der Stadt nicht mehr enthalten)

Die Beschlussvorlage vom 25. Mai 2010, die bei den o. g. Links jeweils eingeblendet wird, beinhaltet allerdings keine Angaben, die ein „personalwirtschaftliches Instrument“ erkennen ließen. Vielmehr wird jeweils auf die Beschlussvorlage 0.11/54 verwiesen, die jeweils nur Angaben für 2009 bzw. 2008 enthält.

____________________________________________________________

p.s.: Wenn der interessierte Bürger Angaben zur Personalentwicklung finden will, so sollte ihm dies meines Erachtens auch ermöglicht werden – es wäre wünschenwert, wenn diesbezüglich eine gewisse Transparenz einkehrt, die es nicht nur „Insidern“ erlaubt, sich ein Bild machen zu können.


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