Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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kommunale Unternehmen

(4 Beiträge zum Stichwort)
 

Die Zulässigkeit einer konkurrenzwirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinde

vom 17. September 2010, zuletzt geändert am 12. Februar 2018

…

Geht es um Einwendungen des Privaten gegen das Verhalten einer städtischen Gesellschaft im Wettbewerb, so entscheiden grundsätzlich die Zivilgerichte. Entscheidungen gibt es z. B. zu Kfz.-Kennzeichenschildern. So entschied der BGH (vgl. Urteil vom 24. September 2002, KZR 4/01):

1. Nutzt eine Gemeinde die durch die Hoheitsverwaltung bewirkte marktbeherrschende Stellung dadurch aus, dass sie die durch die Verwaltungstätigkeit erzeugte Nachfrage nach Gütern unter Verdrängung leistungsbereiter privater Wettbewerber befriedigt, um auf diese Weise für sich den größten wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, kann darin eine unzulässige Verquickung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit liegen.
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Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. Juni 2009 zur kommunalen Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung (C-480/06)

vom 28. Juni 2009, zuletzt geändert am 28. November 2016

(Link: Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009)

Die vertragliche kommunale Zusammenarbeit von vier niedersächsischen Landkreisen und der Stadt Hamburg bei der Müllverbrennung musste nicht ausgeschrieben werden. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens war nach dem EuGH nicht erforderlich, auch wenn die Müllverbrennung durch eine Gesellschaft erfolgt, die teilweise aus Privatvermögen besteht (“Rugenberger Damm”, vgl. Urteil Rdnr. 36).

Hamburg räumt den Landkreisen die Möglichkeit ein, …

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Wuppertal – Daten und Fakten zur Stadt

vom 21. Juni 2009, zuletzt geändert am 4. Dezember 2019

Seitenübersicht

I. Wuppertal – kurze Informationen
II. Erträge und Aufwendungen laut Haushaltsplan

– Erträge und Aufwendungen laut Haushaltsplan
– Entwicklung der Stellenzahlen

III. Aufbau der Stadtverwaltung
IV. Weiterführende Links
V. Links zu Wuppertaler Webseiten

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Auskunfts- und Informationsansprüche gegenüber kommunalen Unternehmen

vom 2. April 2009, zuletzt geändert am 28. November 2016

Zunächst ist ein Anspruch auf Auskunft oder Information gegenüber kommunalen Unternehmen davon abhängig, wer Auskunft begehrt:

  • Die Gemeinde selbst und ihre Organe haben Ansprüche auf Auskunftserteilung gegenüber dem Unternehmen nach dem Gemeinderecht, dem Eigenbetriebsrecht, Vebandsrecht, Gesellschaftsrecht, … und den jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen. Zu beachten ist …
  • …
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Bild: zum Stichwortverzeichnis

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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