Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt
Startseite

Wahlbeeinflussung durch Parteien und Fraktionen – unzulässige Wahlbeeinflussung?

9. August 2011, aktualisiert am 24. Januar 2021

Bundesverwaltungsgericht

Was für die Staatsorgane gilt, gilt auch für die Gemeindeorgane:

Sie dürfen anlässlich von Wahlen in amtlicher Eigenschaft nicht parteiergreifend in den Wahlkampf hineinwirken (Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977, Leitsätze 4 und 5 zu Staatsorganen, 2 BvE 1/76, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997, 8 C 5/96). So darf ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung abgeben (s. o. BVerwG).

Anders beurteilt sich aber die Wahlbeeinflussung durch eine Fraktion eines Rats. Die Wahlbeeinflussung durch Gemeinderatsfraktion beurteilt sich ebenso wie die durch eine Partei nach den Grundsätzen privater Wahlbeeinflussung (s. OVG Münster, Beschluss vom 30. September 2005 (15 A 2983/05):

… Jedoch kann die Fraktion nicht die Autorität der Gemeinde in Anspruch nehmen, da sie lediglich die Auffassung der einzelnen Ratsmitglieder bündelt, die sich – hier auf der Basis derselben Parteizugehörigkeit – zu der Fraktion zusammen geschlossen haben. Daher kann eine Fraktion ebenso wenig hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen wie das einzelne Ratsmitglied, mag auch Äußerungen einer Fraktion – namentlich einer Mehrheitsfraktion – erhebliches politisches Gewicht zukommen. Insofern beurteilt sich die Wahlbeeinflussung durch eine Fraktion ebenso wie die durch eine Partei nach den Grundsätzen privater Wahlbeeinflussung. Die Schwelle einer einen Wahlfehler darstellenden unzulässigen privaten Wahlbeeinflussung, also die unter besonderem Druck vorgenommene Einwirkung auf den Wähler, die geeignet ist, dessen Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen, ist durch die nicht wahrheitsgemäße Darstellung in der Wahlwerbeschrift der X. -Fraktion nicht überschritten, wie das Verwaltungsgericht geurteilt hat und auch der Kläger im Zulassungsverfahren anerkennt.
…

Im Ergebnis kommt also eine Wahlanfechtung gemäß § 40 KWahlG nicht in Betracht, wenn eine Beeinflussung durch Parteien oder Ratsfraktionen erfolgt.


mehr zum Thema:


In den folgenden Beiträge beschäftige ich mich mit weiterführenden kommunalrechtlichen Fragestellungen zu den oben angesprochenen Themen:

 
  • blaue Würfel mit Paragrafen
    Plakatwerbung durch politische Parteien und straßenrechtliche …

    Wahlkampfplakate stellen sich als erlaubnispflichtige Sondernutzung dar - wann halten sich Plakate im Rahmen der erteilten Sondernutzungserlaubnis? ... | mehr

  • Männchen vor Jobagentur
    Die ARGEn als unzulässige Mischverwaltung – …

    Die ARGEN als Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur und kommunalen Trägern sind nach dem Grundgesetzes nicht vorgesehen | unzulässige Mischverwaltung ... | mehr

  • roter Schild mit Paragrafenzeichen
    Noch einmal zum sachkundigen Bürger und …

    insesondere wird zu § 58 Abs. 1 S. 7 GO NW Stellung genommen und die wichtigsten Vorschriften aus der Gemeindeordnung benannt. ... | mehr

  • Gerichtshammer
    Gültigkeit der Wahlergebnisse zu den Bezirksvertretungen …

    Gültigkeit der Wahlergebnisse zu den Bezirksvertretungen in Remscheid - das VG Düsseldorf entschied insbesondere zur Erfolgswertgleichheit ... | mehr


Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu kommunalrechtlichen Fragestellungen:
  • Mietrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Kommunalrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Bundesverwaltungsgericht

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG