Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
Startseite

Cross Border Leasing – Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

16. April 2009, aktualisiert am 24. Januar 2021

Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom April 2009 (Mitteilung lfd. Nr. 181) – (mögliche Auswirkungen auf das Müllheizkraftwerk Wuppertal?)

In seinen jüngsten Mitteilungen (April 2009) berichtet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, dass es Überlegungen gebe, zur Absicherung von Cross Border Leasing-Verträgen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Garantiegeber einzubinden, da die KfW über das geforderte Rating verfüge. Eine Absicherung komme unter bestimmten Voraussetzungen zustande:

1. Dies werde in den Ländern entschieden, da die „Risikobeteiligung“ der Länder mindestens fünfzig Prozent betrage.
2. Die KfW führe eine beihilferechtliche Einzelfallprüfung durch.
3. Übernommen würden nur unmittelbar kommunale Risiken, wie bei Eigenbetrieben (rechtlich weitgehend verselbständigte, aber noch nicht wirklich selbständige Unternehmen). Bei rechtlich selbständigen Gesellschaften müsse sich die Kommune jeweils zu einer Haftung verpflichten, z. B. über eine „Avalbürgschaft“.

An dem Müllheizkraftwerk in Wuppertal ist auch Remscheid direkt und über die Beteiligungsgesellschaft Stadtwerke Remscheid GmbH gemäß einer Beteiligungsstruktur von 2007 zu 24,97 % beteiligt. Die AWG (Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbH) als Betreiberin des Müllheizkraftwerkes  ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen mit den Gesellschaftern Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Stadtwerke Remscheid GmbH, Stadtwerke Velbert GmbH sowie den Städten Wuppertal und Remscheid (laut dem Internetauftritt der AWG GmbH). Das Müllheizkraftwerk ist an eine amerikanische Gesellschaft im Rahmen eines Cross-Border-Leasings „verkauft“ worden.

Neben dem Land Nordrhein-Westfalen dürften nach diesen Ausführungen also auch auf die direkt beteiligten Kommunen zumindest über die Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften (nicht Eigenbetriebe) erhebliche Lasten zukommen.


mehr zum Thema:


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit kommunalrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den oben angesprochenen Themen:
  • roter Würfel mit Paragraf Öffentlichkeit von Gemeinderats-/ Stadtratssitzungen – Ausnahmen

    grundsätzlich sind Gemeinratssitzungen / Stadtratssitzungen öffentlich - nur ausnahmsweise wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen durchbrochen ... | mehr

  • rotes Gesetzbuch hinter zwei Paragrafen Organisation der Abfall- und Abwasserbeseitigung in …

    In Grundzügen wird die Organisation der Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung in Remscheid, Solingen und Wuppertal beschrieben. ... | mehr

  • Männchen mit Paragraf auf der Hand Möglichkeiten der Online-Recherche für den Rechtsuchenden …

    Möglichkeiten der Online-Recherche im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts - des Kommunalrechts - werden aufgezeigt und Links benannt ... | mehr

  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den Köpfen Zum kommunalen Konnexitätsprinzip – Urteil des …

    zum Konnexitätsprinzip - Übertragung von Aufgaben des Umweltrechts auf die Kommunen (u. a. Remscheid, Solingen, Wuppertal) - Kosten müssen geprüft werden ... | mehr

Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren kommunalrechtlichen Fragestellungen finden:
  • Verwaltungsrecht in Stichworten Stichwortverzeichnis - Kommunalrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

Frage

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

rotes Buch mit Paragraf

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG