Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom April 2009 (Mitteilung lfd. Nr. 181) – (mögliche Auswirkungen auf das Müllheizkraftwerk Wuppertal?)
In seinen jüngsten Mitteilungen (April 2009) berichtet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, dass es Überlegungen gebe, zur Absicherung von Cross Border Leasing-Verträgen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Garantiegeber einzubinden, da die KfW über das geforderte Rating verfüge. Eine Absicherung komme unter bestimmten Voraussetzungen zustande:
1. Dies werde in den Ländern entschieden, da die „Risikobeteiligung“ der Länder mindestens fünfzig Prozent betrage.
2. Die KfW führe eine beihilferechtliche Einzelfallprüfung durch.
3. Übernommen würden nur unmittelbar kommunale Risiken, wie bei Eigenbetrieben (rechtlich weitgehend verselbständigte, aber noch nicht wirklich selbständige Unternehmen). Bei rechtlich selbständigen Gesellschaften müsse sich die Kommune jeweils zu einer Haftung verpflichten, z. B. über eine „Avalbürgschaft“.
An dem Müllheizkraftwerk in Wuppertal ist auch Remscheid direkt und über die Beteiligungsgesellschaft Stadtwerke Remscheid GmbH gemäß einer Beteiligungsstruktur von 2007 zu 24,97 % beteiligt. Die AWG (Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbH) als Betreiberin des Müllheizkraftwerkes  ist ein kommunales Entsorgungsunternehmen mit den Gesellschaftern Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Stadtwerke Remscheid GmbH, Stadtwerke Velbert GmbH sowie den Städten Wuppertal und Remscheid (laut dem Internetauftritt der AWG GmbH). Das Müllheizkraftwerk ist an eine amerikanische Gesellschaft im Rahmen eines Cross-Border-Leasings „verkauft“ worden.
Neben dem Land Nordrhein-Westfalen dürften nach diesen Ausführungen also auch auf die direkt beteiligten Kommunen zumindest über die Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften (nicht Eigenbetriebe) erhebliche Lasten zukommen.
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