Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, führt in einem Interview vom 27. August 2009 aus (vgl. Pressemeldungen des DStGB vom 27. August 2009):
– Die Sozialhilfekosten und die Kosten für Langzeitarbeitslose würden sich zu „Sprengsätzen“ für die kommunalen Haushalte entwickeln.
– Ein großes Problem sei auch die Grundsicherung im Alter.
– Die Gewerbesteuereinnahmen würden dramatisch einbrechen.
Ob und wie die Ziele „Eindämmung der Staatsverschuldung“ bzw. „Eindämmung der Schulden der Städte und Gemeinden“ erreicht werden können, werden nicht erörtert. Politisch vertretbare Ansätze zur Kostenminimierung bzw. zur Einnahmesteigerung in den Gemeindehaushalten werden nicht aufgezeigt. Die Lobbyarbeit scheint sich auf die Erschließung neuer Einnahmequellen zu beschränken. Themen zu realistischen Einsparpotentialen der Städte und Gemeinden werden nicht angeschnitten.
Kann hier von dem Interessenverband der Deutschen Städte und Gemeinden Anderes verlangt werden?
haesos meint
Hallo
Gem. § 48 Abs. 4 GO können Mitglieder der Bezirksvertretung und der Ausschüsse nach der Maßgabe der Geschäftsordnung an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen.
Die Geschäftsordnung des Rates sieht vor:
„Mitglieder der Ausschüsse können an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörerin/Zuhörer teilnehmen. Sie haben sich in dem für Zuhörerinnen/Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufzuhalten.“
Zur Frage:
Sind Angelegenheiten denkbar, in denen (verpflichtete) Ausschussmitglieder als Zuhörer des nichtöffentlichen Sitzungsteiles ausgeschlossen werden können?
Die GO i.V.m. der Geschäftsordnung sind m.E. einschlägig und abschließend, was BM und Beigeordneter während der vergangenen Ratssitzung anders sahen und den Beschluss des Rates auf Zulassung der Zuhörer bemängelten.
Vielen Dank
haesos
Verknüpfung zum passenden Thema:
Öffentlichkeit von Gemeinderats/Stadtratssitzungen
Rechtsanwalt S. Nippel meint
Hallo Haesos –
konnte ich mit dem neuen Artikel
noch einmal zur Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
schon etwas Licht in`s Dunkel bringen?
Evtl. müsste ich sonst noch Infos zum genauen Inhalt der Geschäftsordnung und dem Prozedere erhalten.
Grüße
Sönke Nippel