GO NRW
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Der Staatskommissar bzw. der Sparkommissar gemäß § 124 GO NRW
Ein kurzer Artikel zu § 124 GO NRW - der Staatskomissar bzw. der Sparkommissar
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Zur Verpflichtung des Bürgermeisters Vorschläge zur Tagesordnung aufzunehmen, § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW
Zur Verpflichtung des Bürgermeisters Vorschläge zur Tagesordnung aufzunehmen, § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW - Tagesordnung von Ratssitzungen
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Zuwendungen an Ratsfraktionen
Zur Bemessung der Höhe von Fraktionszuwendungen - die Höhe der Zuwendung kann sich in Abhängigkeit von der Mitgliederzahl staffeln.
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Noch einmal zum sachkundigen Bürger und dessen Wahl
kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so werden die Aussussmitglieder sowie sachkundige Bürger nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
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Zur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß § 67 GO NRW
Zur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 67 GO NRW - gibt es hier die Möglichkeit des Franktionszusammenschlusses?
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Noch einmal zum sachkundigen Bürger und zu Rechten der Fraktionen
insesondere wird zu § 58 Abs. 1 S. 7 GO NW Stellung genommen und die wichtigsten Vorschriften aus der Gemeindeordnung benannt.
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