Anwalt und Kommunalrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Lieber Leser!


 
In den folgenden Beiträgen bespreche ich typische kommunalrechtliche Fragestellungen. Sie können Fragen stellen und kommentieren.
 
In meinem Internetauftritt unter www.rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de zeige ich Möglichkeiten auf, verwaltungsrechtliche und kommunalrechtliche Fragestellungen im Web zu recherchieren. Dort gibt es ebenfalls die Möglichkeit, verwaltungsrechtliche Themen nach den jeweiligen Beiträgen anzusprechen.
 
 
  • Gerichtshammer
    Zuwendungen an Ratsfraktionen

    Zur Bemessung der Höhe von Fraktionszuwendungen - die Höhe der Zuwendung kann sich in Abhängigkeit von der Mitgliederzahl staffeln.
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  • Gerichtssymbol
    Noch einmal zum sachkundigen Bürger und dessen Wahl

    kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so werden die Aussussmitglieder sowie sachkundige Bürger nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
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  • Männchen fragend neben Paragraf
    Das kommunale Konnexitätsprinzip – Aufgaben- und Ausgabenverantwortung

    gesetzliche Regelungen zum Konnexitätsprinzip im Staatsrecht werden kurz benannt. Regelungen zur Aufgaben- und Ausgabenverantwortung werden beschrieben.
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  • Gerichtssymbole ... Justitia etc.
    Noch einmal zur Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Bestehen eines Mitwirkungsverbotes

    Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei der Mitwirkung eines Gemeinderatsmitgleides, welches befangen ist.
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  • rotes Buch mit Paragraf
    Zur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß § 67 GO NRW

    Zur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 67 GO NRW - gibt es hier die Möglichkeit des Franktionszusammenschlusses?
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  • Bundesgerichtshof - Schriftzug und Adler
    Haftung der Gemeinde bei Schäden durch Überlaufen eines Regenrückhaltebeckens

    Kurz werden die Grundsätze des enteignenden Eingriffs anhand von zwei Entscheidungen des BGH angesprochen
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Bild: Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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